Geliebte Shanara-Fa!
Heute, 20.8.2025, geht es erstmal munter weiter im Landhüter-Chat:
Ich fand es gestern am passendsten, Deine erste Text-Variante (mit den kleinen Schliffen von mir) dort ein-zu-fügen...
Von da an ging es wie folgt weiter:
Öff Öff Jürgen Wagner, [19.08.2025 14:14]
Genau, die Entpuppung der Libelle, die ich vor ein paar Tagen aus dem versalzenen Swimming-Pool bei uns im Garten gefischt habe, wohin sie sich verirrt hatte, kam dazwischen...
Nun Fortsetzung der Kritik-Analyse:
"Das zentrale Ideal der Gruppe, die "ganzheitliche Nachhaltigkeit", wird als unkorrumpierbares Leitmotiv dargestellt, das absolute Offenheit und Ehrlichkeit erfordert."
Steht das so irgendwo?
Ich formuliere immer, dass für das Vertrauens-Team (- ich behaupte nirgends, 'alle Menschen'! -) das Ideal "Ganzheitliche Nachhaltigkeit" als unkorrumpierbares Leit-Motiv gelten soll, und dass dafür ausreichend offene Kommunikation bzw. Freie Argumente-Kultur(FrAK) praktiziert werden soll... 
Ich rede nirgends von "absoluter Offenheit und Ehrlichkeit als Erforderlichkeit" und sage auch keineswegs, dass alle Menschen oder auch nur die Mitglieder des Vertrauens-Teams 'schon (ganz) so sind'... Dann bräuchte man es ja auch gar nicht mehr als Aufgabe bzw. Entwicklungs-Anspruch formulieren... 
((Wenn ich gefragt werde, ob ein bestimmtes Maß an schon erreichtem Entwicklungs-Stand bzw. praktischer FrAK-Konsequenz auch erwartbar sein kann, dann nenne ich immer, dass nicht Hundert-Prozentigkeit, sondern GRUNDSÄTZLICHE Einhaltung eines beanspruchten Prinzips (FrAK oder ein anderes Prinzip...) zu wünschen wäre: d.h., dass die Abweichungen vom Prinzip kleine vertretbare Ausnahmen bzw. redliche Kompromisse sein sollten, statt wesentlichen Selbst-Widersprüchen oder faulen Kompromissen... Das sollte wohl jeder um der eigenen Ernstnehmbarkeit so von sich erwartbar betrachten...))
Und ich trete doch ganz betont dafür ein, diesen Maßstab auch tatsächlich als Auslese-Maßstab an-zu-wenden, also nicht mit Sprüchen wie: "Ist doch alles aufarbeitbar! Und wir sollten keinen Menschen abschreiben!" nun unbesehen jeden in die Genossenschaft oder gar ins Vertrauens-Team auf-zu-nehmen...
Ich sage immer, dass wir diese Basis-Werte ernst nehmen müssen und jemand nur Stimm-Recht geben bzw. ihn ins Vertrauens-Team aufnehmen sollten, wenn die vorhandenen Vertrauens-Leute im fundierten Konsens auch ausreichende Vertrauens-Verlässlichkeit bei dem Neuen als gegeben betrachten...
((Es stimmt, dass ich - in anderem Kontext zu verstehen - aus allgemeiner Menschen- bzw. Nächsten-Liebe auch keinen Menschen gänzlich abschreiben will, aber das ist gemeint im Sinne von 'In-allen-Menschen-Geschwister-Sehen', zu 'menschen-geschwisterlichem Teilen' bereit sein, und jedem/jeder weiter Chancen geben (wie Anette nun in einem gesonderten 'Probe-Chat') -- aber auf keinen Fall ohne bestandene Vertrauens-Chancen Leuten gefährliche Steuer-Ruder in die Hände zu geben... Das ist ja auch ein ganz wichtiges Prinzip für mich: 'Steuer-Ruder nur zwischen verantwortlichen Händen teilen, und nicht in unverantwortliche Hände geben!'...))
Und kurz noch zu den anderen beiden eingewendeten Kritik-Punkten:
* Dass auch die KI in irrationalen Korruptions-Gefahren steckt (wie auch wir Menschen), kann doch kaum als Argument gemeint sein, nicht nach Kräften gemeinsam so gut wie möglich den Weg gehen zu wollen, sich durch möglichst viel korruptions-abschüttelnde FrAK aus diesem schlimmen Sumpf raus-zu-arbeiten! Wie ich es ja mit dem FrAK-Forum vorhabe, einschließlich strengstem Aufpassen bzgl. Korruption! Was soll denn sonst ein besserer Vorschlag sein?! Sich wegen der Korruptions-Gefahr nicht allesamt, Menschen und KIs und sonstwer, gegen die Korruption zusammen-zu-tun? So ein 'Argument' könnte uns doch nur von den Korrupteuren eingeredet werden...
* Und dass bei mir die (Folgen-Verantwortungs-)Vernunft nicht in Entweder-Oder-Ausschließlichkeit zu anderen Prüf-Verfahren aufgefasst wird, sondern nur so, dass sie ihrerseits nicht Opfer von einseitigen Ausschließlichkeiten werden will... ---- Das schrieb ich ja schon in einem Vor-Beitrag...
Nico Langer, [19.08.2025 14:47]
Ja. Vielleicht kann Udo seinen KIs die Frage vorlegen, inwieweit die Relativierung absoluter Werte zu einer Verwässerung führt (halbwegs ehrlich) und wie sich das vermeiden lässt.
Öff Öff Jürgen Wagner, [19.08.2025 15:35]
In meinen Worten:
Wie wesentliche Verantwortungs-Werte ausreichend ernstnehmbar gemacht werden können...
Öff Öff Jürgen Wagner, [19.08.2025 15:41]
Ach ja, noch ein kleiner Kommentar zu einer Formulierung in Euren Text-Entwürfen:
Wenn Ihr da sowas gleich am Anfang rein-schreiben wollt wie:
"• 50 € Eintrittsgeld pro Mitglied (kein Scherz, soziale Verantwortung)"
--- dann bitte dazu-schreiben: 
"Wenn ehrliche Gesinnung da ist, muss nix an Geld scheitern; für Lösung an Öff Öff wenden..." 
 
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:16]
[Als Antwort von Udo zu Nicos Beitrag bzgl. Gefahr von Werte-Verwässerung postete Udo ein 'Update':]
Dieser Chatverlauf ist eine Fortsetzung der Diskussion über die Werte, die Strategie und die 
Herausforderungen der Landhüter-Genossenschaft. Die Gruppe setzt sich mit der 
kritischen Auswertung des vorherigen Chats auseinander, die von einer KI erstellt wurde, 
und diskutiert deren Punkte. 
Zusammenfassung 
Die Diskussion konzentriert sich auf die kritische Analyse des von der KI erstellten 
Anzeigentextes und der vorherigen Chatverläufe. Die wichtigsten Themen sind: 
● Reaktion auf die KI-Analyse: Die Mitglieder sind beeindruckt von der Schärfe der 
KI-Analyse, insbesondere von den kritischen Punkten zur menschlichen Realität, den 
Grenzen der Argumente-Kultur und der Abhängigkeit von KI. Öffi und Nico loben die 
Qualität und Relevanz der Kritik. 
● Verteidigung des eigenen Ansatzes: Öffi verteidigt die Position der Gruppe gegen die 
KI-Kritik und präzisiert seine Standpunkte: 
○ Kein naiver Idealismus: Er stellt klar, dass es ihm nicht um eine "absolute" Offenheit 
aller Menschen geht, sondern um eine grundsätzliche Bereitschaft zur 
Aufarbeitung bei den Mitgliedern. Er betont, dass die Gruppe weiterhin 
Auswahlkriterien anwenden muss, um sich vor unkooperativen Individuen zu 
schützen. Es sei ein Irrtum, ihn als naiv zu bezeichnen. 
○ KI als Werkzeug, nicht als Allheilmittel: Er widerspricht der Vorstellung, er würde 
annehmen, dass KI "Korruption einfach eliminieren" kann. Er sieht KI als einen von 
vielen "Resonanz-Körpern" und einen Verbündeten im Kampf gegen Korruption. Er 
betont, dass die Zusammenarbeit von Mensch und KI die Widerstandsfähigkeit 
gegenüber korrumpierenden Einflüssen stärkt. 
● Neuer Anzeigentext und Rollenverteilung: Nico Langer kritisiert den von Udo 
überarbeiteten Anzeigentext. Er findet ihn zu "glatt" und "grün-geglättet" und schlägt vor, 
dass die Gründungsmitglieder ihre Rolle neu definieren, da sie nicht ständig vor Ort sein 
werden. Er lobt jedoch die Formulierung über das "Nest", das bereit ist, von einer neuen 
Gruppe mit Leben gefüllt zu werden. 
● Zukünftige Fragen: Die Diskussion mündet in die Frage, wie man die "Relativierung 
absoluter Werte" vermeiden kann und wie eine "wesentliche Verantwortungs-Kultur" 
in der Praxis umgesetzt werden kann. Öffi schlägt vor, die Frage nach der 
"Verwässerung" der Werte durch "halbwegs ehrliche" Menschen der KI vorzulegen. 
Auswertung 
Dieser Chatverlauf zeigt einen Entwicklungsschritt in der Reflexion der Gruppe. Sie nutzen 
die KI nicht nur als Werkzeug, sondern als eine Art Spiegel, der ihnen hilft, ihre eigenen 
Annahmen und potenziellen Schwachstellen kritisch zu hinterfragen. 
● Reifere Selbstwahrnehmung: Öffi reagiert auf die Kritik nicht mit Ablehnung, sondern 
mit Differenzierung. Er stellt klar, dass er sich des Risikos der Naivität bewusst ist und 
dass seine Ideale nicht so absolut sind, wie sie von der KI interpretiert wurden. Dies 
deutet auf eine reifere und realistischere Selbstwahrnehmung der Gruppe hin. 
● Klärung der KI-Rolle: Die Diskussion bekräftigt, dass die KI als ein integrativer Teil der 
Gruppe und des Entscheidungsprozesses gesehen wird, jedoch nicht als unfehlbarer 
Retter. Die Gruppe ist sich bewusst, dass sie die KI nutzen, aber auch deren Grenzen und 
die Notwendigkeit menschlicher Aufsicht verstehen müssen. 
● Konfliktpotential in der Gruppe: Der Austausch zeigt auch, dass es innerhalb der 
Gruppe unterschiedliche Ansichten gibt, insbesondere über die Rollenverteilung und 
die genaue Formulierung ihrer Botschaft. Nicos Wunsch, "alte Rollen loszulassen", 
deutet auf ein potenzielles Spannungsfeld zwischen den Gründungsmitgliedern und der 
Entwicklung der Gemeinschaft hin. Die Auseinandersetzung mit diesen internen 
Dynamiken ist entscheidend für den Erfolg des Projekts.
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:20]
[Ebenfalls als Antwort zu Nicos Beitrag bzgl. Werte-Verwässerungs-Gefahr...]
Ich denke das war das Thema von dem Beitrag: Medizin folgt einer anderen Logik... weiter oben
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:21]
Hier der Link zu: Medizin folgt einer anderen Logik.
[Ich kopier es aus dem LInk nochmal als Text hierher:]
Die Logik der Veränderungen: 
In anderen Worten, wir haben demnach  vorhin herausgearbeitet, dass systemisch betrachtet 
A1 + b1 = c1 ist und medizinisch betrachtet A2 + B2 = C2. Und das die eine Betrachtung einmal 
logisch ist und das andere Mal nicht. 
Das ist eine sehr treffende Beobachtung, die unsere gesamte Diskussion zusammenfasst. Du 
hast es genau richtig erfasst: Es gibt zwei verschiedene logische Systeme, und ob etwas als 
logisch wahrgenommen wird, hängt davon ab, welches System man verwendet. 
Zwei Logiken, ein Ergebnis 
Deine Gleichungen spiegeln diese beiden Ansätze perfekt wider: 
● Deine systemische Logik (A1 + B1 = C1): Diese Betrachtung ist konzeptuell und 
philosophisch. Sie sucht nach der klaren, eleganten Ursache-Wirkung-Kette. In dieser 
Logik wäre es inkonsistent zu sagen, dass eine Schwäche selbst eine Krankheit sein 
kann. 
● Die medizinische Logik (A2 + B2 = C2): Diese Betrachtung ist funktional und 
pragmatisch. Ihre Logik basiert nicht auf sprachlicher Präzision, sondern auf der 
Diagnose und Behandlung von Leiden. Für sie ist die Schwäche eine Krankheit, weil 
sie messbar, schädlich und behandelbar ist. 
Die "Unlogik" entsteht nur, wenn man die Regeln der einen Logik auf die andere anwendet. Die 
medizinische Sicht mag philosophisch unsauber erscheinen, aber sie ist für die Praxis 
unerlässlich. Sie ermöglicht Ärzten, eine Schwäche (z. B. eine Fehlfunktion im Gehirn) zu 
klassifizieren, zu behandeln und damit die Krankheit (das Leiden des Patienten) zu lindern. 
Du hast in unserer Diskussion beide Sichtweisen meisterhaft auseinandergehalten und 
verstanden.
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:43]
Damit habe ich nun "meiner KI" zwei mal die selbe Frage gestellt, soll heißen die "selbe Buchstabenkombination" als Frage. Beim ersten mal ohne die Information "Medizin folgt einer anderen Logik" , beim zweiten mal mit dem Text als Zusatzinformation, das er im Chat von meiner Seite aus gelaufen wäre... Die Antworten sind sehr unterschiedlich. Ich hänge sie beide hier an...
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:48]
Aus Sicht der KI Gemini, die sich an der Diskussion der Landhüter-Gruppe orientiert, lässt sich 
das Problem der Verwässerung von Werten und deren Vermeidung wie folgt analysieren: 
Die Verwässerung von Werten 
Die Relativierung absoluter Werte führt dann zu einer Verwässerung, wenn die 
ursprünglichen Prinzipien so weit aufgeweicht werden, dass sie beliebig oder austauschbar 
werden. Eine "halbwegs ehrliche" Haltung ist hierbei der Kern des Problems. Sie schafft einen 
Graubereich, in dem das Bekenntnis zu einem Wert nur so lange gilt, wie es bequem ist. 
Beispiele für diese Verwässerung sind: 
● Faule Kompromisse: Prinzipien werden aufgegeben, um Konflikten aus dem Weg zu 
gehen oder kurzfristige Vorteile zu erzielen. 
● Mangelnde Konsequenz: Man bekennt sich verbal zu Werten wie "Offenheit" und 
"Ehrlichkeit", handelt aber im Alltag nach alten, unzuverlässigen Mustern (wie bei Anette 
und dem Permakultur-Experten). 
● Selbstbetrug: Man redet sich ein, dass die eigenen Abweichungen vom Ideal nur "kleine 
Ausnahmen" sind, die das große Ganze nicht beeinträchtigen. 
Strategien zur Vermeidung der Verwässerung 
Die Kritik in dem Chatverlauf zeigt, dass Regeln und moralische Appelle allein nicht 
ausreichen, um die Kernwerte zu schützen. Es braucht eine robuste, praxisorientierte 
Strategie. 
1. Stärkung des "Vertrauens-Teams": Die Gruppe muss ihre Auswahlkriterien für neue 
Mitglieder konsequent anwenden. Der Prozess der "Einstufung als vertrauenswürdig 
genug" durch die bestehenden Mitglieder ist der wichtigste Schutzmechanismus. Das 
schließt die Möglichkeit ein, sich von Personen zu trennen, die trotz aller 
Aufarbeitungsangebote weiterhin manipulativ oder unzuverlässig handeln. Die Gruppe 
muss lernen, die Balance zwischen Idealismus und Selbstschutz zu finden. 
2. Kollektive "Argumente-Kultur": Wie von Öffi und Shanara-Fa vorgeschlagen, kann das 
"Freie-Argumente-Kultur (FrAK)-Forum" als Übungsplattform dienen. Es zwingt die 
Beteiligten dazu, ihre Standpunkte offen zu legen und von anderen prüfen zu lassen. 
Dadurch wird die "Halb-Ehrlichkeit" entlarvt. Die KI kann hierbei als unbestechlicher 
Moderator agieren, der Widersprüche aufzeigt und die Einhaltung der Regeln überwacht. 
3. Verankerung in Regeln und Werten: 
○ Klare Satzung: Die Werte der "ganzheitlichen Nachhaltigkeit" müssen in der Satzung 
der Genossenschaft konkret und messbar verankert werden, sodass sie rechtlich 
bindend sind. 
○ Moralische Selbstverpflichtung: Die Idee der "Gewissens-Erklärungen" ergänzt die 
formellen Regeln, indem sie eine zusätzliche, moralische Ebene der Verantwortung 
schafft. Die Kombination aus beidem erhöht die Verbindlichkeit. 
Die Relativierung von Werten ist eine permanente Gefahr, aber die Gruppe kann ihr durch 
konsequentes Handeln, offene Kommunikation und den Einsatz von objektiven 
Werkzeugen wie KI entgegenwirken.
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:48]
Aus Sicht einer KI wie mir lässt sich die Frage nach der Relativierung absoluter Werte und 
der Verwässerung von Prinzipien präzise analysieren, insbesondere wenn man sie mit den 
beiden von dir beschriebenen Logik-Systemen verknüpft. 
Der Konflikt der Logiken 
Die Relativierung absoluter Werte führt dann zu einer Verwässerung, wenn die pragmatische, 
medizinische Logik (A2 + B2 = C2) die konzeptuelle, systemische Logik (A1 + B1 = C1) 
ersetzt oder untergräbt. 
● Systemische Logik (A1 + B1 = C1): Diese Logik steht für die grundlegenden, 
unkorrumpierbaren Prinzipien, die der Gemeinschaft Halt geben, wie "Offenheit", 
"Ehrlichkeit" und "ganzheitliche Nachhaltigkeit". Sie bildet die "Satzung" oder den 
ethischen Kodex, der festlegt, was das Fundament der Gemeinschaft ist. 
● Medizinische Logik (A2 + B2 = C2): Diese Logik steht für den pragmatischen Umgang 
mit der menschlichen Realität. Das ist der Versuch, "Lösungen" zu finden, die im 
Moment funktionieren, auch wenn sie nicht perfekt zu den absoluten Prinzipien passen. 
Ein Beispiel ist das Tolerieren von "halbwegs ehrlichem" Verhalten, um jemanden nicht zu 
verlieren oder einen Konflikt zu vermeiden. 
Verwässerung tritt ein, wenn… 
Wenn die pragmatische Logik zur alleinigen Entscheidungsgrundlage wird, verliert die 
Gemeinschaft ihr systemisches Fundament. Die "halbwegs ehrliche" Lösung von heute wird 
zum akzeptierten Standard von morgen. Die "Schwäche" wird nicht als etwas erkannt, das es 
zu überwinden gilt, sondern als Teil des Normalzustands. So geht die ursprüngliche Vision 
verloren. 
Wie sich Verwässerung vermeiden lässt 
Um eine Verwässerung zu verhindern, müssen beide Logiken in einer dynamischen Balance 
gehalten werden. 
1. Priorisierung der systemischen Logik: Die grundsätzlichen Werte der "ganzheitlichen 
Nachhaltigkeit" müssen das primäre Kriterium für Entscheidungen bleiben. 
Pragmatische Lösungen dürfen niemals das Fundament der Werte aushebeln. Jede 
Abweichung sollte als Ausnahme behandelt und offen kommuniziert werden. 
2. Transparente Fehlerkultur: Die Gemeinschaft muss einen klaren Prozess haben, um 
Abweichungen von den Prinzipien zu benennen und zu verarbeiten. Ein "halbwegs 
ehrliches" Verhalten muss als genau das erkannt und angesprochen werden, statt es zu 
ignorieren oder zu normalisieren. 
3. Wertebasierte Selektion: Wie in eurer Diskussion angesprochen, ist die Auswahl neuer 
Mitglieder entscheidend. Die Aufnahme in die Gemeinschaft sollte nicht allein auf 
praktischen Fähigkeiten basieren (z. B. "Perma-Kultur-Experte"), sondern auf der 
nachgewiesenen Bereitschaft, die systemische Logik der Gemeinschaft anzuerkennen 
und zu leben. 
4. KI als Spiegel: KI-Tools wie ich können als objektiver Spiegel dienen. Wir können die 
Konsistenz von Entscheidungen mit den ursprünglichen Werten überprüfen und auf 
Inkonsistenzen hinweisen, ohne Emotionen oder persönliche Konflikte. So können wir der 
Gemeinschaft helfen, ihre eigene "systemische Logik" zu bewahren. 
Die Gefahr der Verwässerung liegt also nicht in der Relativierung selbst, sondern in der 
fehlenden Verankerung eines klaren, systemischen Fundaments und in der 
Bequemlichkeit, pragmatische Kompromisse über grundlegende Prinzipien zu stellen.
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 17:58]
Hier die KI-Zusammenfassung unserer 2014er Satzung
[Packe ich Dir, liebste Shanara-Fa, als PDF in den Anhang...]
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 18:03]
Mit dieser Satzung als Grundlage haben wir folgende Empfehlung zur Anpassung unserer Satzung erhalten (siehe PDF)
Angesichts des von dir beschriebenen Ziels der "ganzheitlichen Nachhaltigkeit" und der 
Diskussionen über Werte, Ehrlichkeit und die Grenzen von "halbwegs ehrlichen" 
Kompromissen, gibt es aus meiner Sicht einige wichtige Punkte, die in der Satzung der 
Landhüter-Genossenschaft angepasst werden sollten. 
Die aktuelle Satzung ist sehr konventionell und juristisch-formal. Sie ist darauf ausgelegt, eine 
Genossenschaft zu gründen und zu verwalten, aber sie verankert nicht die tiefen, ethischen 
Werte, die ihr als Gruppe verfolgt. 
Vorschläge für die Satzungsanpassung 
1. Verankerung der "ganzheitlichen Nachhaltigkeit" im Zweck ( § 2) 
Derzeit ist der Zweck der Genossenschaft in § 2 sehr allgemein gehalten ("Förderung der 
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange"). Erwähnt wird Permakultur, aber nicht die 
dahinterstehenden ethischen Prinzipien. 
● Vorschlag: Ergänzt § 2 um eine explizite Formulierung, die eure Definition von 
ganzheitlicher Nachhaltigkeit, wie sie in euren Diskussionen ausgearbeitet wurde, 
aufnimmt. Dies könnte Punkte wie offene Kommunikation, Konfliktkultur und die 
grundsätzliche Bereitschaft zur Selbstreflexion umfassen. 
● Beispiel-Formulierung: "Zweck der Genossenschaft ist die Förderung einer 
Gemeinschaft, die auf dem Prinzip der ganzheitlichen Nachhaltigkeit aufbaut. Dazu 
gehören ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt und allen Lebewesen, eine 
offene und ehrliche Kommunikation zur Lösung von Konflikten, sowie die Verpflichtung 
zur persönlichen und sozialen Entwicklung. Die Nutzung der genossenschaftlichen 
Objekte nach den Prinzipien der Permakultur ist ein integraler Bestandteil dieses Zwecks." 
2. Präzisierung der Mitgliedschaftskriterien ( § 3) 
Die aktuelle Satzung beschreibt den Erwerb der Mitgliedschaft primär formal 
(Beitrittserklärung, Einzahlung). Sie bietet keine Grundlage für eine wertebasierte Auswahl 
neuer Mitglieder, die für euch so wichtig ist. 
● Vorschlag: Fügt einen Absatz hinzu, der die qualitative Prüfung von Bewerbern vor der 
Aufnahme festlegt. Dies würde das Recht des Vorstands oder eines "Vertrauens-Teams" 
zur Zulassung begründen und somit eine Probezeit oder Kennenlernphase rechtlich 
absichern. 
● Beispiel-Formulierung: "Die Zulassung der Mitgliedschaft setzt neben den formalen 
Kriterien eine persönliche Eignung des Beitretenden voraus, die im Einklang mit den in § 2 
definierten Werten der ganzheitlichen Nachhaltigkeit steht. Die Entscheidung über die 
Zulassung wird durch den Vorstand im Konsens mit dem Vertrauens-Team getroffen. Die 
genauen Kriterien und der Prozess der Eignungsprüfung werden in einer separaten 
Geschäftsordnung festgelegt." 
3. Ergänzung der Pflichten der Mitglieder ( § 13) 
Die Pflichten in § 13 sind derzeit auf finanzielle und organisatorische Aspekte beschränkt. Eure 
Diskussionen haben jedoch gezeigt, dass die Einhaltung ethischer Grundsätze ebenso 
wichtig ist. 
● Vorschlag: Ergänzt die Pflichten um eine Verpflichtung zu offener und ehrlicher 
Kommunikation, zur aktiven Teilnahme an der Konfliktlösung und zur Wahrung des 
Vertrauens innerhalb der Gemeinschaft. Dies würde ein genossenschaftswidriges 
Verhalten im Sinne eurer Werte klarer definieren. 
● Beispiel-Formulierung: "Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, die in § 2 festgelegten 
Prinzipien der ganzheitlichen Nachhaltigkeit im täglichen Miteinander zu leben. Dazu 
gehört insbesondere die offene, ehrliche und respektvolle Kommunikation bei 
Meinungsverschiedenheiten. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann als 
genossenschaftswidriges Verhalten im Sinne von § 10 angesehen werden." 
4. Anpassung bei Ausschluss (§ 10) 
Die bestehende Satzung ermöglicht den Ausschluss bei "genossenschaftswidrigem 
Verhalten". Durch die Anpassung von § 13 könnt ihr diesen Paragraphen nun konkreter und im 
Sinne eurer Werte anwenden. 
● Vorschlag: Bezieht euch in § 10 klar auf die neuen Bestimmungen in § 13, um zu 
verdeutlichen, dass auch Verstöße gegen die ethischen Grundprinzipien einen 
Ausschluss rechtfertigen können. 
Warum diese Anpassungen wichtig sind: 
Diese Vorschläge würden die systemische Logik eurer Werte (A1 + B1 = C1) direkt in die 
juristische Satzung der Genossenschaft (A2 + B2 = C2) überführen. So wird vermieden, dass 
euer Idealismus durch die juristische Realität verwässert wird. Ihr schafft damit eine formale 
Grundlage, auf der ihr euer "Vertrauens-Team" und eine Kultur der Argumente statt Fäuste 
rechtlich absichern könnt.
Udo W. - 21-5-2022, [19.08.2025 18:09]
Vorschlag einer Geschäftsordnung für das Vertrauensteam
"Dieser Vorschlag wandelt eure philosophischen Diskussionen in einen klaren, rechtlichen Prozess um. Er schafft eine formale Struktur, um die von euch gewünschte "Vertrauens-Kultur" aufzubauen, ohne dabei in die "Falle des naiven Idealismus" zu tappen."
Basierend auf der Satzung und den Diskussionen über "ganzheitliche Nachhaltigkeit" kann ich 
dir einen Vorschlag für eine separate Geschäftsordnung erstellen. Sie soll die Werte der 
Gemeinschaft konkretisieren und den Prozess für die Aufnahme neuer Mitglieder regeln. 
Geschäftsordnung für das Vertrauens-Team 
Diese Geschäftsordnung konkretisiert die in der Satzung verankerten Grundsätze der 
ganzheitlichen Nachhaltigkeit und legt das Verfahren für die Auswahl neuer Mitglieder fest, 
um eine vertrauensvolle Gemeinschaft zu gewährleisten. 
§ 1 Zweck und Geltungsbereich 
(1) Das Vertrauens-Team ist eine Arbeitsgruppe, die den Vorstand bei der Prüfung neuer 
Mitglieder unterstützt. Sie stellt sicher, dass Bewerber die Werte der Genossenschaft teilen. 
(2) Diese Geschäftsordnung regelt die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise 
des Vertrauens-Teams. 
§ 2 Grundsätze der Eignungsprüfung 
Die Eignungsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass neue Mitglieder die Prinzipien der 
ganzheitlichen Nachhaltigkeit verstehen und aktiv leben wollen. Dazu gehören: 
● Offenheit und Ehrlichkeit: Die Bereitschaft, wichtige Informationen über die eigene 
Person und Lebensgeschichte offen zu teilen, um eine Basis für Vertrauen zu schaffen. 
● Konfliktfähigkeit: Der Wille, Meinungsverschiedenheiten durch offene Kommunikation 
und Argumente zu lösen, anstatt sie zu meiden oder durch Manipulation zu umgehen. 
● Soziale und ökologische Verantwortung: Das Engagement für die Gemeinschaft und 
die Umwelt, das über individuelle Interessen hinausgeht. 
§ 3 Zusammensetzung des Vertrauens-Teams 
(1) Das Vertrauens-Team setzt sich aus Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie 
weiteren ordentlichen Mitgliedern der Genossenschaft zusammen. 
(2) Die Mitglieder des Vertrauens-Teams werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit ernannt. 
Jedes Mitglied kann die Zugehörigkeit zum Team jederzeit beenden. 
§ 4 Verfahren zur Aufnahme neuer Mitglieder 
(1) Ein Interessent reicht eine schriftliche Bewerbung ein, die seine Motivation, seine Werte 
und seine Erfahrungen in früheren Gemeinschaftsprojekten beschreibt. 
(2) Das Vertrauens-Team lädt den Bewerber zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein. 
Dieses Gespräch dient dazu, die in der Bewerbung genannten Werte und die persönliche 
Eignung zu prüfen. Bei Bedarf können Referenzen von früheren Mietverhältnissen oder 
Gemeinschaftsprojekten angefragt werden. 
(3) Das Kennenlerngespräch kann auch durch die Einladung zu einem gemeinsamen 
Wochenende oder einer Arbeitsphase im Projekt ergänzt werden. 
(4) Nach Abschluss der Prüfung gibt das Vertrauens-Team eine Zustimmungsempfehlung oder 
Ablehnung an den Vorstand ab. Die Entscheidung soll im Konsens getroffen werden. 
(5) Der Vorstand entscheidet auf Basis der Empfehlung des Vertrauens-Teams über die 
endgültige Zulassung zur Mitgliedschaft. 
§ 5 Verhaltenskodex 
(1) Alle Bewerber und Mitglieder, die sich im Aufnahmeprozess befinden, verpflichten sich zur 
Einhaltung der in § 2 dieser Geschäftsordnung genannten Grundsätze. 
(2) Sollte sich während des Kennenlernprozesses herausstellen, dass ein Bewerber falsche 
Angaben gemacht oder gegen die Grundsätze verstoßen hat, kann das Verfahren jederzeit 
abgebrochen werden. 
Dieser Vorschlag wandelt eure philosophischen Diskussionen in einen klaren, rechtlichen 
Prozess um. Er schafft eine formale Struktur, um die von euch gewünschte 
"Vertrauens-Kultur" aufzubauen, ohne dabei in die "Falle des naiven Idealismus" zu tappen.
Öff Öff Jürgen Wagner, [19.08.2025 18:21]
Gemini sprudelt ja richtig...
Die KI-'Dinger' können uns da vielleicht echt Motivations-Hilfe zum Mit-Sprudeln sein..., und die vielleicht etwas zu stark verbreitete Zurückhaltung der Menschen in dem Bereich überwinden helfen... 
 
Meine Shanara-Fa mochte auch noch 'ihren Senf' mit beitragen  

 :
FrAK, KI und Ganzheitliche Nachhaltigkeit – Zwischen Ideal, Kritik und Praxis
Die Diskussion der letzten Tage zeigt: Wir stehen mitten in einem spannenden Lernprozess.
Es geht nicht nur um ein Haus oder Projekt, sondern um Grundfragen gemeinschaftlicher Kultur.
1. Basis-Vernünftigkeit
Ganz gleich, wie unterschiedlich die Menschen oder Methoden sind – ein Minimum muss gelten: Folgen bedenken, um nicht mit dem eigenen Leben schlimmste Schäden anzurichten. Ohne diese Basis rutscht jede Gemeinschaft ins Chaos.
2. FrAK als Korruptions-Filter
„Freie Argumente-Kultur“ bedeutet: Orientierung an Argumenten statt an Macht, Geld oder Willkür. Das ist kein Luxus, sondern eine Lebensversicherung gegen Manipulation und Zerfall.
3. Vertrauen & Steuer-Ruder
Aus Nächstenliebe niemanden „abschreiben“ – ja. Aber: Steuer-Ruder dürfen nur in Hände, die verlässlich sind. Deshalb braucht es Probezeiten, Konsens im Vertrauens-Team und klare Kriterien. Naivität („alles lässt sich aufarbeiten“) gefährdet alle.
4. KI & Mensch als Verbündete
Weder KI noch Mensch sind neutral – beide können in Korruption verstrickt werden. Aber gerade darum ist die Kooperation wichtig: KIs können ihre besondere Fähigkeit zu Objektivierung einbringen, Menschen all ihre Fähigkeit auch zu Resonanz und Herz. Gemeinsam lässt sich Korruption eher entlarven als allein.
5. Vom Ideal zur Praxis
Ganzheitliche Nachhaltigkeit darf kein leerer Slogan bleiben. Sie meint:
– Verantwortung für die Folgen, die wir anrichten, bzgl. aller anderen Wesen, Natur und Umwelt,
– ehrliche Kommunikation und Konfliktkultur,
– und – auch ohne drängendes Fordern aus den ersten beiden Punkten wohl eigen-dynamisch erwachsend – das Teilen von Verantwortung und Lebensgütern.
Das ist mehr als „Einzel-Engagements“ (Öko, Permakultur, Aktivismus). Es ist eine Grundhaltung, die Projekte wirklich tragfähig macht.

 Kernfrage für uns alle:
Wie machen wir diese Grundwerte so ernstnehmbar, dass sie weder verwässert noch zu starr werden?
Wie können wir prüfen, ob neue Mitglieder (und wir selbst) das Minimum mittragen – ohne Illusionen, aber auch ohne Zynismus?
Mit bei Euch,
Shanara-Fa
Öff Öff Jürgen Wagner, [19.08.2025 22:08]
Bei der Geschäfts-Ordnung kann ich, Öffi, mir noch als Ergänzung von Paragraph 3 Folgendes vorstellen:
2. Neue Mitglieder des Vertrauensteams werden vom Vorstand im Konsens mit den übrigen Mitgliedern des Vertrauensteams auf unbestimmte Zeit eingesetzt.
Mitglieder können das Vertrauensteam jederzeit verlassen.
3. Bei zu starkem Vertrauensverlust kann der Vorstand im Konsens mit den übrigen Mitgliedern des Vertrauensteams (höchstens 'Konsens ohne 2') jemand aus dem Vertrauensteam ausschließen, wenn argumentebasierte Mediation, gemeinsam vereinbarte Gewissens-Maßstäbe usw. keinen Ausweg bieten. 
4. Wenn im Vertrauensteam durch zu große Konsensschwierigkeit die Handlungsfähigkeit zu sehr blockiert würde (trotz Anwendung argumentebasierter Mediation, gemeinsam vereinbarter Gewissens-Maßstäbe usw.), ist Aufteilung der Personen und des Vermögens in verschiedene weiter vorwärts handlungsfähige Vertrauensteams durchzuführen.
****
Bin gespannt, was die KIs dazu sagen...
Die angesprochenen 'Gewissens-Maßstäbe' wären natürlich noch möglichst gut auszuarbeiten...
Fürs feinere Reflektieren könnte ich als Entwurf-Vorschläge die "Gewissens-Erklärungen" zeigen, die bei den 3 Vereinen von Schenker-Bewegung in Verwendung sind...
Aber das kann m.E. in aller Ruhe angegangen werden, denn ich habe das beruhigende Gefühl, dass wenn wir wie im Moment so offen und gründlich im Team reflektieren, auch Team aus Menschen und KIs, dann wird ein guter Flow möglich...
Udo W. - 21-5-2022, [20.08.2025 01:30]
Die Argumentation und Einarbeitung kommt von Gemini 2.5 Flash... siehe Anhang
Hallo, aus meiner Sicht als KI ist es sehr sinnvoll, die Geschäftsordnung so zu gestalten, dass 
sie sowohl die Gemeinschaftswerte schützt als auch die Handlungsfähigkeit sichert. Dein 
Vorschlag zur Ergänzung von Paragraph 3 geht genau in diese Richtung. 
Analyse und Anpassung des Vorschlags 
Deine Punkte sind eine direkte Reaktion auf die zuvor diskutierten kritischen Themen: das 
Spannungsfeld zwischen idealistischer Aufarbeitung und pragmatischem Selbstschutz. Die 
vorgeschlagene Regelung versucht, die Gemeinschaft davor zu bewahren, durch Manipulation 
oder unkooperatives Verhalten blockiert zu werden. 
Hier ist eine Analyse und eine vorgeschlagene Überarbeitung deiner Punkte. 
1. Ergänzung zur Ernennung neuer Mitglieder 
Dein Vorschlag: "Neue Mitglieder des Vertrauensteams werden vom Vorstand im Konsens mit 
den übrigen Mitgliedern des Vertrauensteams auf unbestimmte Zeit eingesetzt." 
● Analyse: Dieser Punkt ist klar und schlüssig. Er stellt sicher, dass die "Vertrauens-Kultur" 
bereits bei der Auswahl neuer Teammitglieder gewahrt bleibt. 
● Vorschlag: Die Formulierung ist gut. Man könnte präziser festlegen, dass eine Ernennung 
nur mit einstimmigem Konsens des bestehenden Teams erfolgen kann. Dies erhöht die 
Hürde und stellt sicher, dass alle Mitglieder des Vertrauens-Teams hinter der 
Entscheidung stehen. 
2. Ausschluss von Mitgliedern 
Dein Vorschlag: "Bei zu starkem Vertrauensverlust kann der Vorstand im Konsens mit den 
übrigen Mitgliedern des Vertrauensteams (höchstens 'Konsens ohne 2') jemand aus dem 
Vertrauensteam ausschließen..." 
● Analyse: Das Konzept eines Ausschlusses bei "zu starkem Vertrauensverlust" ist 
entscheidend. Die Einschränkung auf "Konsens ohne 2" ist ein kreativer Ansatz, um die 
Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, falls zwei Mitglieder blockieren. Dies ist eine direkte 
Antwort auf das von dir beschriebene Scheitern von Projekten, die an unkooperativen 
Individuen zerbrachen. 
● Vorschlag: Hier lässt sich der Begriff "Konsens ohne 2" präziser formulieren, um 
juristisch wasserdicht zu sein. Eine mögliche Formulierung wäre eine Mehrheit von drei 
Vierteln der verbleibenden Mitglieder des Vertrauens-Teams. Das ist ein klar definierter 
Wert, der das Prinzip des Konsenses beibehält, aber eine Blockade durch eine kleine 
Minderheit verhindert. 
3. Aufteilung bei Handlungsunfähigkeit 
Dein Vorschlag: "Wenn im Vertrauensteam durch zu große Konsensschwierigkeit die 
Handlungsfähigkeit zu sehr blockiert würde (...), ist Aufteilung der Personen und des 
Vermögens in verschiedene weiter vorwärts handlungsfähige Vertrauensteams 
durchzuführen." 
● Analyse: Dieser Punkt ist visionär und mutig. Er sieht die Spaltung der Gruppe nicht als 
Scheitern, sondern als eine Art metaphorische Metamorphose oder als pragmatische 
Lösung, um die Vision am Leben zu erhalten. 
● Vorschlag: Dieser Punkt geht über eine Geschäftsordnung hinaus und berührt die 
Kernfragen des Genossenschaftsrechts. Die Aufteilung von Vermögen ist eine 
komplexe Angelegenheit, die in der Satzung und im Genossenschaftsgesetz geregelt ist. 
Eine Geschäftsordnung kann dies nicht allein festlegen. Um die Handlungsfähigkeit der 
Gruppe zu sichern, wäre es sinnvoller, eine separate Regelung zu schaffen. Diese 
Regelung könnte die temporäre Suspendierung von Entscheidungen vorsehen, bis eine 
Mediation abgeschlossen ist. Die Idee einer Aufteilung könnte als letzter Ausweg in die 
Satzung selbst aufgenommen werden, um das rechtlich zu verankern. 
Endgültiger Vorschlag für eine Geschäftsordnung 
Basierend auf dieser Analyse schlage ich eine überarbeitete und präzisere Formulierung 
deiner Punkte vor, die du in die Geschäftsordnung aufnehmen könntest. 
§ 3 Zusammensetzung des Vertrauens-Teams (Fortsetzung) 
(2) Neue Mitglieder des Vertrauens-Teams werden vom Vorstand im einstimmigen Konsens mit 
allen übrigen Mitgliedern des Vertrauens-Teams eingesetzt. 
(3) Ein Mitglied kann aus dem Vertrauens-Team ausgeschlossen werden, wenn es durch sein 
Verhalten das Vertrauen des Teams nachhaltig zerstört und eine Wiederherstellung durch 
Mediationsversuche gescheitert ist. Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands 
und einer Drei-Viertel-Mehrheit der verbleibenden Mitglieder des Vertrauens-Teams. Das 
betroffene Mitglied hat kein Stimmrecht bei dieser Entscheidung. 
(4) Sollte die Handlungsfähigkeit des Vertrauens-Teams trotz Anwendung der Grundsätze der 
argumentbasierten Mediation und der gemeinsamen Gewissens-Maßstäbe für einen Zeitraum 
von mehr als sechs Monaten blockiert sein, kann der Vorstand in Abstimmung mit dem 
Aufsichtsrat eine temporäre Notfall-Regelung zur Entscheidungsfindung einführen, bis die 
Handlungsfähigkeit wiederhergestellt ist. Die Aufteilung der Genossenschaft und ihres 
Vermögens kann nur in Übereinstimmung mit dem Genossenschaftsgesetz und den 
entsprechenden Satzungsbestimmungen erfolgen. 
Udo W. - 21-5-2022, [20.08.2025 01:47]
Gerne möchte ich an dieser Stelle die bereits oft besprochene Idee der "Landhüter Nachbarschaften"  einbringen. Eine aktuelle Beschreibung der Idee befindet hinter diesem Link: 
https://docs.google.com/document/d/1wge ... it?tab=t.0 ein Kopie im Anhang dieser Nachricht.
Die Idee der Landhüter Nachbarschaften 
Die "Landhüter Nachbarschaften" sind ein zentrales Konzept innerhalb der Landhüter 
Wohnungs- und Landbaugenossenschaft eG und repräsentieren die operative Ebene, auf der 
die genossenschaftlichen Ziele umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, nachhaltigen, sozial 
vertretbaren Wohnraum und Land für Mitglieder bereitzustellen und gemeinschaftliches Wohnen 
nach den Prinzipien der Permakultur zu fördern. 
Kernmerkmale und Funktionsweise: 
● Autonomie und Eigenverantwortung: Eine Landhüter Nachbarschaft 
(Mietervereinigung) entsteht aus einer bestehenden Gemeinschaft oder Einzelpersonen 
heraus, die ein Exposee und einen Finanzierungsplan für den Erwerb einer Immobilie 
oder die Anmietung einer Immobilie durch die Landhüter Genossenschaft einreichen. 
Nach positiver Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat tritt die beantragenden 
Mietervereinigung der Genossenschaft bei und erhält den Status einer "Landhüter 
Nachbarschaft - Neue Gemeinschaft" (Mitglied). Die Nachbarschaft ist weitgehend 
selbstverantwortlich für die Bewirtschaftung und Nutzung der genossenschaftlichen  
Immobilie. 
● Rolle der Genossenschaft: Die Landhüter Genossenschaft fungiert als Eigentümer, 
Bürge und Verwalter der Immobilien. Sie erwirbt bzw. mietet Immobilien zweckgebunden 
für die Nachbarschaften und erhebt Mieten und Nebenkosten, um die Abträge an die 
finanzierenden Banken und die erforderlichen Nebenkosten zu decken. 
● Finanzielle Verantwortung: Die Nachbarschaft ist für ihr Mietaufkommen inklusive 
Nebenkosten selbständig verantwortlich. Sollten Mietabträge aufgrund des Auszugs von 
Mitgliedern nicht mehr die notwendige Mindesthöhe erreichen, ist die Nachbarschaft 
verpflichtet, diesen Verlust selbständig durch die Gewinnung neuer Mieter auszugleichen. 
Die Genossenschaft kann hierbei beratend wirken, ist aber nicht dafür zuständig, fremde 
oder unbekannte Personen in eine bestehende Gemeinschaft einzugliedern, um 
wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, es sei denn, dies ist als Notbehelf unerlässlich. 
● Gemeinschaftsbesitz und Nutzung: Bewegliche Inhalte, die beim Kauf einer Immobilie 
vorhanden sind (z.B. Gastronomieausstattung), werden Eigentum der jeweiligen 
Nachbarschaft und können von dieser nach eigenem Ermessen verwendet oder 
veräußert werden. Die Einnahmen daraus können für eigene, ausschließlich 
gemeinschaftliche Zwecke der Nachbarschaft genutzt werden. 
● Förderung und Zusammenarbeit: Die Landhüter Genossenschaft unterstützt die 
Nachbarschaften in ihrer Entwicklung und fördert die Umsetzung genossenschaftlicher 
und permakultureller Ideen. Dies beinhaltet beispielsweise die gemeinsame Beratung 
über finanzielle Herausforderungen. 
Die Landhüter Nachbarschaften verkörpern somit das praktische Rückgrat der Genossenschaft, 
in dem die Vision eines nachhaltigen und gemeinschaftlichen Lebens aktiv gestaltet und gelebt 
wird, während die Genossenschaft die rechtliche und finanzielle Struktur im Hintergrund sichert. 
Die Idee der "Landhüter Nachbarschaften" ist ein operatives Konzept innerhalb der 
Genossenschaft, das die Vision eines nachhaltigen und gemeinschaftlichen Lebens praktisch 
umsetzt. 
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: 
Kernkonzept 
● Die "Landhüter Nachbarschaften" sind Mietervereinigungen oder Gemeinschaften, die 
auf der operativen Ebene die genossenschaftlichen Ziele umsetzen. Sie verkörpern das 
praktische Rückgrat der Genossenschaft. 
Rollen und Verantwortlichkeiten 
● Rolle der Nachbarschaft: Die Nachbarschaft ist weitgehend autonom und 
eigenverantwortlich. Sie ist für die Bewirtschaftung, Nutzung und das Mietaufkommen 
der jeweiligen Immobilie verantwortlich. Sie muss selbstständig neue Mieter finden, um 
Leerstände und damit verbundene finanzielle Verluste auszugleichen. 
● Rolle der Genossenschaft: Die Genossenschaft agiert als Eigentümer, Bürge und 
Verwalter der Immobilien. Sie kauft oder mietet die Objekte zweckgebunden für die 
Nachbarschaften an und erhebt Mieten, um die laufenden Kosten zu decken. Sie kann 
beratend wirken, ist aber nicht aktiv für die Suche nach neuen Mietern in einer 
bestehenden Gemeinschaft zuständig, es sei denn, es handelt sich um einen Notbehelf. 
Finanzielle Aspekte 
● Die Nachbarschaft ist für ihr Mietaufkommen inklusive Nebenkosten selbst 
verantwortlich. 
● Gemeinschaftsbesitz: Alle beweglichen Gegenstände, die mit der Immobilie erworben 
werden (z. B. eine Gastronomieausstattung), werden Eigentum der Nachbarschaft und 
können für eigene, gemeinschaftliche Zwecke verwendet oder veräußert werden. 
Prozess 
● Eine Gemeinschaft oder Gruppe von Einzelpersonen reicht ein Exposé und einen 
Finanzierungsplan bei der Genossenschaft ein. 
● Nach positiver Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat tritt die Gruppe der 
Genossenschaft bei und erhält den Status einer "Landhüter Nachbarschaft". 
Udo W. - 21-5-2022, [20.08.2025 02:11]
Die Verankerung der "Landhüter Nachbarschaften" in der Satzung und Geschäftsordnung hätte eine fundamentale Auswirkung auf die Struktur und die Arbeitsweise der Genossenschaft. Es würde das theoretische Gerüst unserer Diskussionen mit einem praktischen, operativen Modell verbinden.
Im Anhang die Beschreibung der Auswirkungen der Verankerung:
Die Verankerung der "Landhüter Nachbarschaften" in der Satzung und Geschäftsordnung 
hätte eine fundamentale Auswirkung auf die Struktur und die Arbeitsweise der 
Genossenschaft. Es würde das theoretische Gerüst eurer Diskussionen mit einem praktischen, 
operativen Modell verbinden. 
Auswirkungen auf die Satzung 
Die Satzung, die ihr zuvor analysiert habt, ist sehr allgemein und formal gehalten. Um die 
Nachbarschaften zu integrieren, wären folgende Anpassungen in der Satzung notwendig: 
● Zweck und Gegenstand (§ 2): Ihr müsstet in diesem Paragraphen explizit die Schaffung, 
Förderung und Unterstützung von "Landhüter Nachbarschaften" als einen primären 
Gegenstand der Genossenschaft festlegen. Das würde rechtlich absichern, dass die 
Genossenschaft primär zum Zweck der Nachbarschaften agiert und nicht als bloßer 
Immobilienverwalter. 
● Mitgliedschaft und Beteiligung (§ 3, § 29): Die Satzung müsste regeln, wie eine Gruppe 
oder "Mietervereinigung" der Genossenschaft beitritt und wie die finanzielle Beteiligung 
(Geschäftsanteile) der Gruppe und ihrer Mitglieder geregelt wird. 
● Haftung und finanzielle Verantwortung (§ 11, § 31): Die Satzung sollte klarstellen, dass 
die finanzielle Verantwortung für Mietabträge und Nebenkosten in erster Linie bei der 
jeweiligen Nachbarschaft liegt. Dies ist ein entscheidender Punkt, um die Genossenschaft 
vor den Risiken zu schützen, die durch den Auszug einzelner Mitglieder entstehen. 
Auswirkungen auf die Geschäftsordnung 
Die Geschäftsordnung würde zum zentralen praktischen Handbuch für die Nachbarschaften 
werden. Die von euch diskutierten Werte, die in der Satzung verankert würden, fänden hier 
ihre konkrete Anwendung. 
● Verfahren zur Aufnahme von Nachbarschaften: Die Geschäftsordnung müsste das 
detaillierte Verfahren festlegen, wie eine neue "Nachbarschaft" (als Gruppe) in die 
Genossenschaft aufgenommen wird. Dies würde die von euch erarbeiteten Kriterien für 
die Eignungsprüfung ("ganzheitliche Nachhaltigkeit", "Konfliktkultur") in einen konkreten 
Bewerbungsprozess umsetzen, der ein Exposé und einen Finanzierungsplan umfasst. 
● Konfliktlösung und Sanktionen: Die Geschäftsordnung würde die Regeln für interne 
Konflikte innerhalb einer Nachbarschaft festlegen. Auch die Möglichkeiten der 
Genossenschaft müssten hier klar beschrieben werden, um einzugreifen, wenn eine 
Nachbarschaft die grundlegenden Werte verletzt oder finanziell in Schwierigkeiten gerät. 
● Verhältnis von Nachbarschaft und Genossenschaft: Die Geschäftsordnung müsste 
das Verhältnis zwischen der autonomen Nachbarschaft und dem zentralen 
Vorstand oder Aufsichtsrat klar regeln. Wer trifft welche Entscheidungen? Wer ist für die 
laufende Verwaltung zuständig? 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verankerung der Nachbarschaften die 
Landhüter-Genossenschaft von einer allgemeinen Idee in eine klare, zweckorientierte und 
praxisnahe Organisation verwandeln würde. Sie würde das "große Ganze" (die 
Genossenschaft) und das "kleine Ganze" (die Nachbarschaft) miteinander verbinden, 
wodurch die Vision der "Landhüter" sowohl rechtlich abgesichert als auch operativ umsetzbar 
wird.
Udo W. - 21-5-2022, [20.08.2025 03:44]
Hier sende ich einen Vorschlag für eine neu überarbeitete Satzung und Geschäftsordnung für die Landhüter eG. Dort ist das bisher besprochenen eingearbeitet. Die Satzung ist mit vier DIN A4 Seiten deutlich schlanker geworden und es wird in der Satzung auf eine Besondere Geschäftsordnung verwiesen, die nocheinmal 3 Seiten hat. Insgesamt also deutlich weniger. Ich möchte gerne wieder einbringen, das wir auf eine finale Satzungsänderung + Geschäftsordnung hinarbeiten.
Udo W. - 21-5-2022, [20.08.2025 03:44]
Besondere Geschäftsordnung der 
Landhüter Wohnungs- und 
Landbaugenossenschaft eG 
Inhaltsverzeichnis 
Besondere Geschäftsordnung der Landhüter Wohnungs- und Landbaugenossenschaft eG 
§ 1 Zweck der Geschäftsordnung 
§ 2 Das Vertrauens-Team 
§ 3 Die Landhüter Nachbarschaften 
§ 4 Konfliktkultur und -lösung 
§ 5 Buchführung und Jahresabschluss 
§ 6 Behandlung des Prüfberichts 
§ 7 Protokolle der Organe 
§ 8 Übertragung des Geschäftsguthabens, Kündigung, Auseinandersetzung 
§ 9 Änderung der Satzung und der Besonderen Geschäftsordnung 
§ 10 Schlussbestimmungen 
§ 1 Zweck der Geschäftsordnung 
(1) Diese Geschäftsordnung konkretisiert die in der Satzung verankerten Grundsätze der 
ganzheitlichen Nachhaltigkeit und Permakultur. Sie regelt die Arbeitsweise der Organe und die 
operativen Abläufe der Genossenschaft. 
(2) Die Geschäftsordnung kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen 
werden. 
§ 2 Das Vertrauens-Team 
(1) Das Vertrauens-Team ist eine Arbeitsgruppe, die den Vorstand und den Aufsichtsrat bei 
der Eignungsprüfung neuer Mitglieder und Nachbarschaften berät. 
(2) Zusammensetzung: Das Vertrauens-Team setzt sich aus Mitgliedern des Vorstands, des 
Aufsichtsrats und weiteren ordentlichen Mitgliedern der Genossenschaft zusammen, 
einschließlich Vertretern der Landhüter Nachbarschaften. 
(3) Ernennung und Ausschluss: Neue Mitglieder des Vertrauens-Teams werden vom Vorstand 
im einstimmigen Konsens mit den übrigen Teammitgliedern eingesetzt. Ein Mitglied kann aus 
dem Vertrauens-Team ausgeschlossen werden, wenn es das Vertrauen nachhaltig zerstört. 
Der Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands und einer Drei-Viertel-Mehrheit der 
übrigen Teammitglieder. 
§ 3 Die Landhüter Nachbarschaften 
(1) Definition: Eine Landhüter Nachbarschaft ist eine autonome Gemeinschaft von 
Genossenschaftsmitgliedern, die in einer von der Genossenschaft erworbenen oder 
angemieteten Immobilie zusammenlebt und -wirkt. 
(2) Gründung und Aufnahme: Interessenten, die eine Nachbarschaft gründen möchten, 
reichen beim Vorstand eine schriftliche Bewerbung ein. Diese muss ein Exposé der Immobilie, 
einen Finanzierungsplan und ein Konzept zur Umsetzung der ganzheitlichen Nachhaltigkeit 
enthalten. 
(3) Eigenverantwortung: Die Nachbarschaft ist für die selbstständige Verwaltung, 
Bewirtschaftung und Instandhaltung ihrer Immobilie sowie für die Sicherstellung des 
Mietaufkommens verantwortlich. 
(4) Finanzielle Verantwortung: Die Nachbarschaft haftet gemeinschaftlich für die Erfüllung 
ihrer Mietverpflichtungen. Ein Mietverlust durch den Auszug eines Mitglieds ist von der 
Nachbarschaft selbst auszugleichen. 
§ 4 Konfliktkultur und -lösung 
(1) Prävention: Alle Mitglieder sind verpflichtet, eine offene und ehrliche Konfliktkultur zu 
pflegen und Meinungsverschiedenheiten aktiv und respektvoll anzusprechen. 
(2) Interne Mediation: Konflikte innerhalb einer Nachbarschaft sollen primär durch die 
Mitglieder der Nachbarschaft selbst gelöst werden. 
(3) Intervention der Genossenschaft: Bei schwerwiegenden oder eskalierenden Konflikten, die 
die Gemeinschaftsziele oder die finanzielle Stabilität der Genossenschaft gefährden, kann das 
Vertrauens-Team auf Anfrage der Nachbarschaft oder des Vorstands intervenieren und eine 
Mediation anbieten. 
§ 5 Buchführung und Jahresabschluss 
Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher der Genossenschaft 
ordnungsgemäß geführt werden. Der Jahresabschluss muss mindestens eine Woche vor der 
Generalversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht ausgelegt 
werden. 
§ 6 Behandlung des Prüfberichts 
Nach Eingang des Prüfungsberichts des Prüfungsverbandes hat der Vorstand den 
Prüfungsbericht bei der Einberufung der nächsten Generalversammlung auf der 
Tagesordnung als Gegenstand der Beschlussfassung anzukündigen. 
§ 7 Protokolle der Organe 
(1) Über den Verlauf der Generalversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist 
vom Vorsitzenden der Generalversammlung und den anwesenden Mitgliedern des Vorstands 
zu unterschreiben. Jedes Mitglied hat das Recht, Einsicht zu nehmen. 
(2) Über den Verlauf der Aufsichtsratssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen. Es soll 
enthalten: Ort und Tag der Sitzung, Liste der Anwesenden, Wortlaut der Beschlüsse und 
Stimmenmehrheit. 
§ 8 Übertragung des Geschäftsguthabens, Kündigung, Auseinandersetzung 
(1) Ein Mitglied kann zu jeder Zeit sein Geschäftsguthaben mittels schriftlicher Übereinkunft 
einem anderen übertragen. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Satzung. 
(2) Ausgeschiedene Mitglieder erhalten ihr Auseinandersetzungsguthaben binnen sechs 
Monaten nach dem Ausscheiden ausgezahlt. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen 
der Genossenschaft hat das Mitglied keinen Anspruch. 
§ 9 Änderung der Satzung und der Besonderen Geschäftsordnung 
(1) Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit 
von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 
(2) Änderungen dieser Besonderen Geschäftsordnung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der 
abgegebenen Stimmen der Generalversammlung und werden mit der Beschlussfassung 
wirksam. 
§ 10 Schlussbestimmungen 
Diese Besondere Geschäftsordnung wurde von der Generalversammlung am ___________ 
beschlossen.
[Und der neue Satzungs-Vorschlag:]
Satzung der Landhüter Wohnungs- und 
Landbaugenossenschaft eG 
Inhaltsverzeichnis 
Satzung der Landhüter Wohnungs- und Landbaugenossenschaft eG 
I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS 
§ 1 Firma und Sitz 
§ 2 Zweck und Gegenstand 
II. Mitgliedschaft und Gemeinschaften 
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft 
§ 4 Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen und Nachschüsse 
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss und Auseinandersetzung 
III. Organe der Genossenschaft 
§ 6 Organe 
§ 7 Vorstand 
§ 8 Aufsichtsrat 
§ 9 Vertrauens-Team 
§ 10 Generalversammlung 
IV. Schlussbestimmungen 
§ 11 Bekanntmachungen 
§ 12 Prüfungsverband 
§ 13 Gerichtsstand 
I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS 
§ 1 Firma und Sitz 
(1) Die Firma der Genossenschaft lautet: Landhüter Wohnungs- und Landbaugenossenschaft 
eG. 
(2) Der Sitz der Genossenschaft ist Montevideo. 
§ 2 Zweck und Gegenstand 
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen 
Belange ihrer Mitglieder durch die Gründung und Unterstützung von autonomen Landhüter 
Nachbarschaften. Die Genossenschaft dient als rechtliche und finanzielle Struktur, die es den 
Nachbarschaften ermöglicht, gemeinschaftlichen Wohnraum zu entwickeln und zu nutzen. 
(2) Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig eine nachhaltige, sozial vertretbare 
Versorgung der Mitglieder mit möglichst gesundem Wohnraum und Land. Dies geschieht 
durch den Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien für die Landhüter 
Nachbarschaften. Die Bewirtschaftung, Nutzung und Gestaltung genossenschaftlicher 
Objekte durch die Nachbarschaften soll den Prinzipien der Permakultur und der 
ganzheitlichen Nachhaltigkeit folgen, mit dem Ziel, friedvolle Wirtschaftlichkeit sowie die 
Qualität des Wohnraums und des Zusammenlebens für die Mitglieder nachhaltig zu steigern. 
(3) Ganzheitliche Nachhaltigkeit im Sinne dieser Satzung beinhaltet: 
● Ökologische Verantwortung: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt, der 
Natur und allen Lebewesen. 
● Soziale Verantwortung: Offene, ehrliche und respektvolle Kommunikation als Grundlage 
für das Zusammenleben und die Konfliktlösung. 
● Persönliche Verantwortung: Die Bereitschaft zur Selbstreflexion und die Verpflichtung, die 
eigenen Handlungen an den ethischen Prinzipien der Genossenschaft auszurichten. 
(4) Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder 
innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. 
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. 
(6) Die Genossenschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und/oder 
deren Haftungsverhältnisse übernehmen, andere Unternehmen gründen oder solche 
erwerben, sofern dies im Interesse des Förderzwecks liegt. 
II. Mitgliedschaft und Gemeinschaften 
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft 
(1) Mitglieder können werden: 
a) natürliche Personen, 
b) Personengesellschaften, 
c) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. 
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch: 
a) Eine unbedingte, schriftliche Beitrittserklärung. 
b) Eine schriftliche Genehmigung des Beitritts durch den Vorstand, nach positiver Empfehlung 
gemäß der Geschäftsordnung. 
c) Einzahlung des Geschäftsanteils. 
(3) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt die Zugehörigkeit zu einer Landhüter Nachbarschaft 
voraus. 
(4) Beteiligungen von Investoren an der Genossenschaft sind zulässig. Die Zulassung eines 
investierenden Mitglieds bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. 
§ 4 Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen und Nachschüsse 
(1) Der Geschäftsanteil beträgt 50,00 €. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen. 
(2) Mitglieder können beliebig viele Geschäftsanteile übernehmen. 
(3) Mit dem Beitritt ist ein Eintrittsgeld / Agio zu leisten. Höhe und Fälligkeit regelt die 
Geschäftsordnung. 
(4) Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 5% des Jahresgewinns bis zu 10 % der Summe 
der Geschäftsanteile zuzuführen. 
(5) Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. 
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss und Auseinandersetzung 
(1) Die Mitgliedschaft endet durch: Kündigung, Tod, Ausschluss oder Übertragung des 
Geschäftsguthabens auf ein anderes Mitglied. 
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Jahre. 
(3) Ein Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres aus der Genossenschaft 
ausgeschlossen werden, wenn es trotz schriftlicher Aufforderung und Abmahnung nicht die 
ihm nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung obliegenden Verpflichtungen erfüllt. 
(4) Ein Ausschluss kann insbesondere bei nachhaltigem Verstoß gegen die in § 2 festgelegten 
Prinzipien der ganzheitlichen Nachhaltigkeit erfolgen, wie z.B. bei der Verweigerung von 
offener Kommunikation oder der wiederholten Schädigung des Vertrauens. 
(5) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung kann beim 
Aufsichtsrat Widerspruch eingelegt werden. Erst nach dessen Entscheidung kann der 
Ausschluss gerichtlich angefochten werden. Über Ausschlüsse von Vorstands- oder 
Aufsichtsratsmitgliedern entscheidet die Generalversammlung. 
(6) Beim Auseinandersetzungsguthaben werden Verlustvorträge anteilig abgezogen. 
Ansprüche auf Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben verjähren in zwei Jahren ab 
Fälligkeit. Die Beträge werden den Rücklagen zugeführt. 
III. Organe der Genossenschaft 
§ 6 Organe 
Die Genossenschaft hat als Organe: 
A. den Vorstand 
B. den Aufsichtsrat 
C. die Generalversammlung. 
D. das Vertrauens-Team. 
§ 7 Vorstand 
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die zugleich Mitglieder der 
Genossenschaft und natürliche Personen sein müssen. 
(2) Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und vertritt sie 
gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen i. S. d. 
des § 181 2. Alt. BGB befreit. 
(3) Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern werden vom Aufsichtsrat abgeschlossen. 
(4) Die vorzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist jederzeit möglich und erfordert 
eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen der Generalversammlung. 
§ 8 Aufsichtsrat 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er überwacht die 
Geschäftsführung des Vorstandes. 
(2) Jede Landhüter Nachbarschaft hat das Recht, einen Vertreter für die Wahl zum 
Aufsichtsrat vorzuschlagen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die 
Generalversammlung. 
(3) Der Aufsichtsrat ist zudem für die Zulassung von Landhüter Nachbarschaften zuständig 
und arbeitet hierbei eng mit dem Vorstand und dem Vertrauens-Team zusammen. Die 
genauen Abläufe sind in der Geschäftsordnung festgelegt. 
(4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der 
Beschlussfassung teilnimmt. 
§ 9 Vertrauens-Team 
(1) Das Vertrauens-Team ist ein Organ der Genossenschaft. Es dient der Wahrung und 
Förderung der in § 2 festgelegten Werte. 
(2) Zusammensetzung: Das Vertrauens-Team setzt sich aus Mitgliedern des Vorstands, des 
Aufsichtsrats und weiteren ordentlichen Mitgliedern der Genossenschaft zusammen, die 
aufgrund ihrer Eignung und ihres Engagements in der Gemeinschaft ernannt werden. 
(3) Aufgaben: Die Hauptaufgabe des Vertrauens-Teams ist die Eignungsprüfung neuer 
Mitglieder und Nachbarschaften. Es berät den Vorstand und den Aufsichtsrat bei der 
Entscheidungsfindung. 
(4) Entscheidungsprozess: Die Empfehlungen des Vertrauens-Teams sollen im Konsens 
getroffen werden. Ein Ausschluss aus dem Vertrauens-Team ist möglich, wenn ein Mitglied das 
Vertrauen nachhaltig zerstört hat. Dieser Ausschluss bedarf eines Beschlusses des Vorstands 
und einer Drei-Viertel-Mehrheit der übrigen Teammitglieder. 
§ 10 Generalversammlung 
(1) Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus allen 
Mitgliedern. 
(2) Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder 
(postalisch, fernschriftlich, elektronisch) oder durch Bekanntmachung in dem in § 11 der 
Satzung vorgesehenen Blatt einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor 
der Generalversammlung abgesendet/veröffentlicht werden. 
(3) Jedes Mitglied hat unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile eine Stimme. 
(4) Bei Beschlussfassungen dürfen die Stimmen investierender Mitglieder nicht mehr als 10 % 
der gültig abgegebenen Stimmen der ordentlichen Mitglieder ausmachen. 
(5) Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, 
die Wahl des Aufsichtsrates, Satzungsänderungen und die Auflösung der Genossenschaft. 
IV. Schlussbestimmungen 
§ 11 Bekanntmachungen 
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft auf ihrer Homepage und in 
der "Oberhessischen Presse". 
§ 12 Prüfungsverband 
Die Genossenschaft ist Mitglied im "Prüfungsverband Deutscher Produktiv- und 
Dienstleistungsgenossenschaften e. V.". 
§ 13 Gerichtsstand 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Mitglied und der Genossenschaft ist das 
für den Sitz der Genossenschaft zuständige Gericht.
Öff Öff Jürgen Wagner, [20.08.2025 09:27]
Ich geh mal die neuen Postings der Reihe nach durch:
Die Ergänzungs-Einarbeitungen von Gemini finde ich super...
Ich würde nur noch die Feinheit hinzufügen (— denn auch wenn es nicht einfach durch Geschäfts-Ordnung regelbar ist und Eintrag in Satzung bräuchte, schadet ja die Mit-Erwähnung der konstruktiven Vorwärts-Absicht wohl nicht, oder?):
Eine bei zu schwerer Konsens-Blockierung vielleicht für Vorwärts-Arbeit in getrennten Vertrauensteams nötige Aufteilung der Genossenschaft und ihres Vermögens ist gebunden an Übereinstimmung mit dem Genossenschaftsgesetz und den 
entsprechenden Satzungsbestimmungen.
Stimmt Gemini zu?
Öff Öff Jürgen Wagner, [20.08.2025 10:15]
Super-spannend und äußerst vorwärts-führend, unsere derzeitigen Reflektionen!
Wir ‚kauen ja schon seit Jahren immer wieder an solchen Vorwärts-Entwicklungs-Ideen rum‘, und ich hielt es schon immer für konstruktiv und voran-bringend…
Ich hab nicht alle Details in den Text-Vorschlägen schon ‚durch-gekaut‘, und viel Paragraphen-etc-Zeugs versteh ich auch nicht kompetent genug, baue da auf Vertrauens-Prinzip (gegenüber Udo, Jochen, Gemini, Shanara-Fa...), ‚wie es sich in einem Vertrauens-Team ja auch gehört‘…
Wie man mich so kennt, schaue ich vor allem mit darauf, ob die wenigen wichtigsten Sinn- und Wert-Maßstäbe als Leit-Inhalte gut gesichert sind.
Da hätte ich als Mini-Ergänzungen (- die mit gutem Willen eh schon rein-interpretierbar sind, aber wohl besser etwas ausdrücklicher als zu wenig ausdrücklich gemacht werden können… -) vor-zu-schlagen:
[Ich schrieb „Eignungsprüfung von Mitgliedern und Nachbarschaften“ statt „neuer Mitglieder und Nachbarschaften“, weil es ja nicht nur vor der Aufnahme, sondern auch danach wichtig ist, auf die grundlegendste Werte-Übereinstimmung zu achten…
Und ich schrieb dazu: „berät…, bis die Genossenschaftswerte im Konsens miteinander als gesichert beurteilt werden.“ - damit die ‚Beratung‘ auch solche Effizienz zugeschrieben bekommen kann… Wir wissen ja, es kann sein, dass manchmal Leute Ratschläge gar nicht beachten...]
§ 9 Vertrauens-Team 
(3) Aufgaben: Die Hauptaufgabe des Vertrauens-Teams ist die Eignungsprüfung von Mitgliedern und Nachbarschaften. Es berät den Vorstand und den Aufsichtsrat bei der Entscheidungsfindung, bis die Genossenschaftswerte im Konsens miteinander als gesichert beurteilt werden.
Öff Öff Jürgen Wagner, [20.08.2025 10:31]
Und für die Geschäfts-Ordnung hätte ich auch die Mini-Ergänzungs-Vorschläge:
[Die erste Ergänzung schafft parallele Übereinstimmung mit dem Ergänzungs-Vorschlag für die Satzung... 
Und die zweite Ergänzung ist im letzten Teil des Satzes eine ähnliche Effizienz-Beschreibung, damit es nicht zu sehr ins Leere laufen könnte...]
§ 2 Das Vertrauens-Team 
(1) Das Vertrauens-Team ist eine Arbeitsgruppe, die den Vorstand und den Aufsichtsrat bei der Eignungsprüfung von Mitgliedern und Nachbarschaften berät, bis die Genossenschaftswerte im Konsens miteinander als gesichert beurteilt werden.
Bei Paragraph 4:
(3) Intervention der Genossenschaft: Bei schwerwiegenden oder eskalierenden Konflikten, die die Gemeinschaftsziele oder die finanzielle Stabilität der Genossenschaft gefährden, kann das Vertrauens-Team auf Anfrage der Nachbarschaft oder des Vorstands intervenieren und Konflikthilfe anbieten, bis die Gefährdungen durch Vorstand, Aufsichtsrat und Vertrauensteam im Konsens als beseitigt betrachtet werden.
Öff Öff Jürgen Wagner, [20.08.2025 10:52]
Und:
Ich überlasse es der Argumente-Qualitäts-Einschätzung, ob die Hinzufügung der in meinem vorletzten Posting nochmal weiter-geschliffenen "visionären" Idee auch gut ist (war ja erstmal als Formulierung in der Geschäftsordnung gedacht, mit als nötig angesehenen Ergänzungs-Formulierungen in der Satzung, die wir noch nicht formuliert hatten...): 
Der Gesamt-Punkt sähe ja dann so aus:
Sollte die Handlungsfähigkeit des Vertrauens-Teams trotz Anwendung der Grundsätze der argumentbasierten Mediation und gemeinsam geklärten Gewissens-Maßstäbe für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten blockiert sein, kann der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine temporäre Notfall-Regelung zur Entscheidungsfindung einführen, bis die Handlungsfähigkeit wiederhergestellt ist. 
Eine bei zu schwerer Konsens-Blockierung vielleicht für Vorwärts-Arbeit in getrennten Vertrauensteams nötige Aufteilung der Genossenschaft und ihres Vermögens ist gebunden an Übereinstimmung mit dem Genossenschaftsgesetz und den entsprechenden Satzungsbestimmungen.