Hier
etwas anfängliches Text-Material, welches Dylan bzgl. Kompetenz-Partei angeboten hat:
https://diekompetente.beepworld.de/
aufgerufen am 13.7.2021 um 11:55 Uhr
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Partei der Kompetenz
Kompetenz-Partei
Die Kompetente
www.DieKompetente.beepworld.de
GWÖ und/oder GWO und/oder XYZ?
GemeinWohl-Ökonomie nach Christian Felber und/oder Gemeinwohlorientierte Wirtschafts-Ordnung nach den Next Scientists For Future vom Weltrat und/oder XYZ?:
Prof. Richard Dawkins (Wikipedia: In einer Umfrage des Magazins Prospect wählte eine Auswahl britischer und US-amerikanischer Juroren Dawkins 2013 zum weltweit wichtigsten Denker.) ist trotz seiner konservativen Gesamtideologie und des Irrweges seiner religions-kritischen Schriften DER Lehrer für präzises realistisches evolutionsbiologisches Denken in der Politik und damit der Überwindung des latenten Kreationismus in unserer pseudowissenschaftlichen Welt, der auch die meisten Parteien in die Irre führt. Er lieferte auch entscheidende Inspirationen für die neuen Begrifflichkeiten für irrationale Kognitionen: Parasitäre Meme / Killerviren des Geistes / Vorteilbringende Irrtümer PMs KVGs VIs.
GWÖ Gemeinwohl-Ökonomie Christian Felber (Mitte/Links)
https://Ecogood.org/de
https://youtu.be/7mRe1ntgbj8
Gemeinwohlorientierte Wirtschafts-Ordnung, Gemeinwohlorientierte Wirtschafts- und Gesellschaftsformen, Ur-Matriarchat:
https://NextScientistsForFuture.de
vom Weltrat (Bodenständige Linke)
https://youtu.be/POrsCbxgIIo ,
die Weiterentwickler des "Weltweit wichtigsten Denkers" Prof. Richard Dawkins. Die einzigen, die sich Testwahlen stellten: 56%!
Prof. Niko Paech, (Mitte/Links?)
Postwachstumsökonomie, Degrowth
https://youtu.be/9DKN_GRzLUY
Der berühmteste Volkswirt und ehemalige 68er Prof. Hans-Werner Sinn, ex Ifo-Instituts-Chef
https://youtu.be/lCeOvWqeTPg
Der (gewerkschaftsnahe linke) Wirtschaftsweise Prof. Achim Truger vom Sachverständigenrat der Bundesregierung und Uni Duisburg-Essen
https://youtu.be/2ZYMLQDNWHk
Dr. Heide Göttner-Abendroth,
https://youtu.be/5d8bceMM_iE
Matriarchat. (Allerdings bestätigt ihr dogmatisch-dozierendes Auftreten in einer Talkshow
https://youtu.be/8yg0T7J_kFE
solche Kommentare wie (Wikipedia-Funde): Stefanie Knauß kommentiert: „Die wertende Sprache ihrer Beschreibungen […] sowie die polemische Abwehr der Kritik an ihren Theorien […] spricht nicht für den wissenschaftlichen Anspruch, den sie selbst an ihre Forschung stellt.“ (Sie tritt eher kreationistisch ideologisch auf.) "...Behauptung einer heilen (völlig egalitären, von Leistungsmessung völlig freien, in der Evolution aber leider unmöglichen) Welt des Matriarchates als Gegenstück zu den „patriarchalen Perversionen eines glücklichen Urzustandes“ (Birkhan) (Womit sie allerdings durchaus recht hat, aber eben nicht mit ihrer ideologisch verzerrten, unrealistischen Verleugnung der eben tatsächlich vorhandenen nicht-egalitären Leistungs-Messungs-Aspekte und Unterschiede in den Fortplanzungs-Chancen entsprechend den Leistungs-Unterschieden.)... Die von ihr 1986 gegründete autonome Bildungsstätte Akademia Hagia stuft er als aschram- oder sektenähnliche Institution ein..." Insofern kann sie inspirieren, aber Vorsicht, sie transportiert schwerwiegende Vorteilbringende Irrtümer, ist viel mehr kreationistische dogmatische Ideologin als echte Wissenschaftlerin. Aber richtig gute Experten gibt es eben halt kaum. Sehr viel wichtiger ist:
Tierliches Matriarchat bei Bonobos: Prof. Frans de Waal
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-48495971.html
Ottmar Lattorf, Matriarchat, linker Aktivist und Reformer, der Antifa nicht radikal genug...
https://www.youtube.com/watch?v=IkUKDwz2GSU
Auch: Matriarchat bei Bonobos Prof. Frans de Waal
Christian Zimmermann, Arzt, Präsident
http://www.patienten-verband.de/impressum.html
(Gesundheitssystem-Kritik, Gesundheits-Reformer)
Wie sieht die kompetenteste Reformenpalette für unser Land und die Welt aus?
Wir diskutieren mit allen, die sich melden auf die vorläufige Adresse:
mailsenden ät gmx.de
Kurzmail reicht. Sie erhalten nach spätestens ca. 4 Stunden einen Rückruf.
Bisherige Zwischenergebnisse für unser Wahlprogramm, das ständig weiter diskutiert wird:
Zu einzelnen Reformen:
„Endlich wird mein Arzt belohnt, wenn er mir durch ein kostenloses Gesundheits-Freizeit- und Wochenend-Angebot hilft, dass ich durch Immun-Abwehr-Stärkung nie Krebs, Herzinfarkt usw. bekomme...“ Von meiner Arztpraxis und/oder Nicht-Ärztlichen Hausarzt-Ersatz-Praxis bzw. deren Gesundheits-Team bekomme ich also Physiotherapie, Ernährungsberatung, HP-Beratung, Gesundheitssport und alles andere gesundheitsförderliche kostenlos angeboten, alles aus einer Hand! Es werden Statistiken über Wohlfühlen, Gesundheit und Langlebigkeit von uns allen erfasst. Die Belohnung des Arztes bzw. der Nicht-ärztlichen Hausarzt-Ersatz-Praxen richtet sich nach diesen Statistiken. Wer geht dann noch in eine Praxis, die im öffentlichen Ranking weiter unten steht?
Weder Impf- noch Beratungs-Plicht. Also vollständige Öffnung des Gesundheitswesens für alle Ansätze bei gleichzeitiger öffentlich einsehbarer Messung der Gesundheitsförderungs-Wirkung und Krankheitsverhinderungs-Wirkung jeder Praxis.
ARD und ZDF werden sofort werbefrei und steuerfinanziert. Neue Werbekunden-kritische Journalisten werden angestellt und bekommen 50% der Stimm-Macht. Zukünftig werden also in jeder Sendung Experten gleich lange gehört, die beide Seiten bzw. alle Seiten an Meinungen und Argumenten vertreten. Keine einseitige Berichterstattung mehr! Man denke als Positiv-Beispiel an die Dokumentation "Profiteure der Angst." Sofortiger Stopp aller Gelder mit Bestechungs-Wirkung, allein der Staat finanziert die Sender, allerdings ohne politische Aufsichtsräte, sondern nur die Förderung von Wohlfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlstand bei den Zuschauern wird gemessen und entscheidet über das zukünftige Schicksal der Sender. Alles muss messbaren Nutzen bringen.
Es wird eine Einheit eingefordert aus Wissenschaft und Journalismus, da beide ja gleichermaßen nützliche Wahrheiten für die Nutzer beischaffen sollen. Stichwort: Wissenschaftsjournalismus bzw. Wissenschaftsmedien! Wissenschaft und Journalismus langfristig als EIN System.
Anfangs sollen ARD a und ARD b und ZDF pro Tag jeweils eine Talkshow DEMOKRATIE PUR-Freie-Argumente-Plattform als Übung für die Vorwahlen-Mini-Volksentscheide live produzieren mit Wahlvorgängen durch die Zuschauer. Eine morgens, eine nachmittags, eine abends, um allen Schichtarbeitenden ein Mitwählen möglich zu machen. Der Bundeswahlleiter entsendet 6 oder 9 Experten mit Reformvorschlägen in der Reihenfolge der Anmeldung. Ohne jegliche Zensur. Dann wählen die Zuschauer mehrfach, bis ein Gewinner feststeht.
Der Sender mit dem geringsten Nutzen für seine Zuschauer verliert seinen Auftrag an einen neuen Sender, so dass ein offener Wettbewerb entsteht: Welcher Sender ist am nützlichsten für seine Zuschauer?
Kinderbetreuung wird aus Steuermitteln finanziert, auch Betriebs-Kindergärten, Kinder-Sekretärinnen und Ausgleichszahlungen an Arbeitgeber für das Weiterbeschäftigen von Müttern. Öffentlich einsehbare Messung der Kinderförderungs-Wirkung der Kinderbetreuungs-Teams bei gleichzeitiger völliger Öffnung für alle Teams. Karriere und Kinder werden erstmals optimal vereinbar, auch durch hohe Steuerfreibeträge und eventuelle weitere Abgaben-Befreiungen ab Mutterschaft.
Supermarkt-, Kiosk- und Restaurant-Leiter werden mit Verdienstzuschüssen für nachweisliche Gesundheits-Förderungs- und Krankheits-Verhinderungs-Wirkung belohnt. Die Verdienstzuschüsse werden sie auch dafür verwenden, dass sie ökologische Perma-Kultur- und ähnliche -Produkte billiger anbieten als konventionelle. Und wahrscheinlich werden sie gleichzeitig auch eine Ernährungsberaterin beschäftigen, um auf Wunsch die Kunden unentgeltlich zu beraten.
Die Leiter werden bei ihren Zulieferern auf maximaler Gesundheits-Förderlichkeit alles Gelieferten bestehen. Zulieferer hochwertigster Bio-Produkte werden bevorzugt werden, die gesamte Landwirtschaft wird sich entsprechend umstellen. Auch hier entscheiden Wohlfühlstimmen, Gesundheits- und Langlebigkeits-Daten der Kunden über das öffentliche Ranking, das es den Kunden ganz leicht macht, gesundheitsförderliche Supermärkte als Lebensmittel-Bezugsquelle zu wählen. Geht z.B. ein Restaurant pleite wegen gesundheitsschädlicher Lieferungen, verliert ja auch automatisch der Lieferant seinen Auftrag, also wird er nur noch gesundheitsförderliche Landwirtschaft betreiben. Die großen Ketten werden zusätzlich eigene chemische Großlabore zur Prüfung der Gesundheits-Förderlichkeit einsetzen.
Auch eine Anbieterkennung jedes verkauften Produktes führt neben den Leiter-Ranglisten auch zu Anbieter-Ranglisten. So können die Kunden sich orientieren an den Leiter-Ranglisten und den Anbieter-Ranglisten. Und: Die Leiter platzieren die weniger gesundheits-zuträglichen Produkte an den schlechteren Plätzen des Marktes und geben so auch Information aus den Anbieter-Ranglisten weiter. Außerdem verwenden sie Verdienst-Zuschüsse für Preissenkung der gesundheitsförderlichsten Produkte aus den Anbieter-Ranglisten. Soviel Tierschutz und Umweltschutz, wie nötig und vernünftig ist, um Wohlfühlen und Gesundheit der Wähler*innen zu verbessern.
Also: Alles wird gemessen und die Bevölkerung erhält alle Hilfsangebote, um sich lecker und zugleich gesünder ernähren zu können.
Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt. Die Konzerne werden nur noch belohnt für die nachweisliche Steigerung von Wohlfühlen, Gesundheit und Langlebigkeit bei ihren Kunden, Mitarbeitern und Anwohnern, also für die Steigerung des Wohls der Allgemeinheit bzw. des Gemeinwohls, nicht mehr für das Beeinflussen der Politik. Alle Unternehmen werden Teil des Gesundheitswesens und werden verantwortlich für die Verbesserung von Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlfühlen ihrer Kunden, Mitarbeiter und Anwohner und erhalten nur bei diesbezüglichem bewiesenem Erfolg noch Verdienstzuschüsse und damit die Möglichkeit des Weiterbestehens.
Zum Schutz des Bargeldes fordern wir einen Annahmezwang von Bargeld.
Nicht mehr Konzerne regieren Deutschland, sondern die Wähler*innen durch z.B. ca. alle 3 Monate ein Volksentscheid, Vorwahlen-Mini-Volksentscheide (auf die täglich 3 DEMOKRATIE PUR-Freie-Argumente-Plattform-Talkshows vorbereiten) und Wohlfühlstimmen als die neuen Wahlstimmen. In den geheimen Wahlen der Vorwahlen schlagen die Wähler zusätzlich auch die Themenbereiche des nächsten Volksentscheides geheim vor und dann wählen die Wähler auch zusätzlich die Themen der nächsten Volksentscheide. Nach ca. 3 Monaten findet dann nach ausführlicher öffentlicher Diskussion der nächste Volksentscheid statt.
Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung verpflichtend und innerhalb von 6 Wochen ohne Änderungen umzusetzen.
Das ist effizienter und zeitsparender als andere Techniken bezüglich Bürgerentscheiden, Bürgerräten, Bürgerversammlungen und Bürgerparlamenten.
Positive Anreize sollen gesetzt werden für die Schaffung eines möglichst hohen Prozentsatzes an Arbeitenden im Zuständigkeitsbezirk der Mitarbeiter des zukünftigen Amts für Arbeit, Vollbeschäftigung und Wirtschaftsförderung. Die Verwöhnung soll auch weiter reduziert werden, nachdem alle anderen Reform-Konzepte durchgeführt sind. Dann, wenn praktisch fast niemand mehr arbeitslos ist, Hartz 4 reduzieren nach und nach bis auf einen Satz von ca. 140 EUR, bewiesenermaßen ausreichend für gesunde Ernährung, Festnetz-Telefon/Internet-TV und Strom. Alle restlichen Kosten trägt der Staat, zuzüglich einer neuen Rechtsschutz-Versicherung für alle. Arbeitet man anfangs für einen sehr niedrigen Einstiegslohn, darf man davon alles behalten zusätzlich zu den Staatsgeldern, damit man sofort auch fürs Arbeiten belohnt wird. Mindestlöhne, Tariflöhne und Gewerkschaften sofort abschaffen, weil sie bewiesenermaßen Erzeuger von Massenarbeitslosigkeit sind. Sozial ist, was Arbeit schafft, nicht, was Massenarbeitslosigkeit schafft.
Den Club der Willigen müssen die ärmeren Länder vorschlagen, damit die USA in die Logik hineinkommt: ja, wenn alle Länder den gleichen Preis bezahlen für ihre Luftschadstoff-Emissionen dann bleiben wir führend. So werden USA, China und Europa nicht abgehängt!
Nobelpreisträger Wiliam Nordhouse schlägt vor einen weltweiten Luftschadstoff-Emissionshandel zu etablieren: Es muss ein Club der Willigen entstehen bestehend aus USA, China, Europa als Anfangsnationen. Nur, wer dem Club der Willigen beitritt, darf in ihn hinein noch importieren. Wir müssen einen hohen Preis für alle Luftschadstoffe erheben. Das wollen bestimmt einige Länder nicht! Also verzichten sie, wird befürchtet, lieber auf den Handel mit USA, China, Europa und minimieren nicht ihre Luftschadstoff-Emissionen! Das könnte dann zur Erhöhung der weltweiten Emissionen führen, da die fossilen Staaten aus Angst vor dem Ende des Geschäftes mit fossilen Energien mehr fördern werden und billiger verkaufen werden, was die Emissionen erhöhen könnte, statt sie zu senken.
Die naturwissenschaftliche Denkmöglichkeit, dass die glücklichste Lebensform
(Ur-) Matriarchales Pazifistisches Bonobo-Schenker-Kommunen-Leben
sein könnte statt eines Lebens als unglücklicher, einsamer, kaufsüchtiger, konsumsüchtiger, shoppingsüchtiger, Zigaretten-Alkohol-Süssigkeiten-Fastfood-süchtiger Single, darf nicht mehr unterdrückt werden, sondern muss offen diskutiert werden bezüglich der paläobiologischen bzw. paläoanthropologischen Hinweise für eine entsprechende menschliche Genetik. Hausarzt-(Ersatz-)Teams dürfen Experimente in diese Richtung vorschlagen als Mittel zur Verbesserung von Gesundheit, Langlebigkeit und Wohlfühlen ihrer Kunden.
Medizin, Impfindustrie, Pharma-, Test-, Maskenindustrie usw. wollen uns einreden, dass sie unser Heil sind! Aber wie ist es wirklich? Früher war nicht alles schlechter, sondern umgekehrt - heute geht es uns schlechter! Die Einsamkeit nimmt zu mit allen schrecklichen Folgen. Heute herrscht ein grausamer patriarchaler Raubtierkapitalismus! Vor 100.000 Jahren ging es uns mit der matriarchalen Lebensweise wesentlich besser, und vor 400 000 Jahren noch viel besser mit der ur-matriarchalen Lebensweise, bei der die Töchter die Kommunen verließen und sich in die umliegenden Kommunen einliebten!
Vor 100.000 Jahren ging es uns mit der matriarchalen Lebensweise wesentlich besser! Alle blieben in den Clans/Kommunen der Mütter, die Männer halfen als Mütterbrüder mit bei den Kindern als gute Onkels und die Männer praktizierten die Besuchsehe mit Frauen der umliegenden Kommunen. Matriarchatsforschung kann uns helfen zu verstehen, dass wir zurück müssen zu matriarchalen Strukturen in unserer Gesellschaft.
Einige erste Korrekturen des Grundgesetzes:
Durch diese neue Verfassung wird die Entscheidungshoheit erstmals auf diesem Planeten tatsächlich und faktisch in die Hände der Bevölkerung bzw. Wähler und Wählerinnen gegeben und GEMEINWOHL-orientiertes Handeln in allen Gesellschaftsteilen bzw. -sparten die Regel.
Wesentlich für eine dem Volkssouverän angemessene Entscheidungsfindung garantiert der Staat ab sofort "Argumentefreiheit", eine „Freie Argumente-Kultur“ für jedes sachliche Argument, also eine neue echte Debattenkultur. Ab jetzt geht es nach den besten Argumenten für das Gemeinwohl aller, bei Offenheit für wechselseitige sachliche Kritik bzw. „Einander-Falsifizieren“.
Erwogen werden ca. 6 zusätzliche demokratisierende Elemente, z.B. ein gemeinWOHL-orientiertes Wahlrecht, die „WOHL-Fühl-Stimme“ als "Dauer-Volksentscheid", womit die Menschen an Bundeswahlleiter bzw. Landeswahlleiter übermitteln können, wie sich ihr Wohlfühlen verbessert oder verschlechtert. Statistisches Bundesamt bzw. Landesämter würden dann alle Belohnungen für ALLE gesellschaftlichen Sparten (Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, Polizisten, Richter, (Staats-)Anwälte (aller Geschlechter), Gesundheits-, Nahrungs-, Wasser-, Pflege-, Sozial-, Bau- und Warenhersteller-Sparten, usw.) anhand der WOHLfühlstimmen-Entwicklungen der jeweiligen Kunden, Mitarbeiter und Anwohner berechnen.
(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis der Bevölkerung, ihres WOHLfühlens, ihrer Gesundheit, Langlebigkeit und ihres WOHLstandes einen absoluten Vorrang. Wer diesbezügliche Schäden verursacht, wird für sein Handeln durch Reduktion der zukünftigen "VERDIENSTZUSCHÜSSE" sanktioniert, sodass danach dem Gemeinwohl bestmöglich gedient werden muss und wird.
(2) Wer Schäden an den Kunden, Mitarbeitern und Anwohnern verursacht, wird für sein Handeln durch Reduktion der zukünftigen Verdienstzuschüsse zur Verantwortung gezogen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls werden die Gemeinwohl-Systematik der Gemeinwohl-orientierten Wirtschafts-Ordnung nach den
www.NextScientistsForFuture.de GWO und die GWÖ-Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber verwendet.
(1) Orientierung am Gemeinwohl bedeutet, die Gestaltung eines Gemeinwesens darauf auszurichten, dass es Gesundheit, Langlebigkeit und WOHL-Fühlen der Bevölkerung verbessert. Und dass das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Handeln innerhalb des Gemeinwesens und nach außen hin durch dieses Ziel bestimmt wird.
(2) Bei genehmigungspflichtigen Aktivitäten steht das Gemeinwohl grundsätzlich im Vorrang bei der Frage, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Bei Schädigungen des Gemeinwohls gilt das Verursacherprinzip, die diesbezüglichen Verdienstzuschüsse werden verkleinert.
Die Fähigkeit zum freien und selbstständigen Denken und zur umfassenden Entwicklung des kreativen Potentials soll im Vordergrund der Bildungsvermittlung stehen. Dabei kommt es darauf an, das natürliche, situative Lernen mit Bezug auf praktische Lebens- und Arbeitszusammenhänge umzusetzen. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein sind besonders zu fördern. Und da ein so umfassend entwickelter Mensch bei allen Arbeitgebern sehr gefragt ist und höchste Gehälter erhält, können wir alle pädagogisch für einen Absolventen zuständigen Personen belohnen gemäß der gezahlten Steuern, Abgaben usw. der jungen Menschen ab dem Berufseintritt. Die dafür notwendigen hochkomplizierten Berechnungen (Jedes Kind hat viele Lehrer, jeder Lehrer viele Schüler) werden durch Top-Experten unterstützt.
Die Wissenschaft, Forschung und Lehre unterliegen den ethischen Maßstäben der Gesellschaft und sind verpflichtet, dem Gemeinwohl zu dienen. Der Bund und die Länder müssen die – u.a. wirtschaftliche – Unabhängigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleisten. Damit das alles sicher gewährleistet wird, werden die Forschungsergebnisse der einzelnen Wissenschaftler in der Region angewandt, und nur so weit, wie dies Gesundheit, Langlebigkeit, Wohlfühlen und Wohlstand verbessert, werden Verdienstzuschüsse ausgeschüttet. Die Karriere jedes schädlichen Wissenschaftlers wird so zuverlässig beendet.
Die 6 Kettenglieder der Basisdemokratie beinhalten:
⦁ Wohlfühlstimme -> Ende des Lobbyismus und der meisten aller Probleme durch Teilnahme an diesem basisdemokratischen Dauer-Volksentscheid mit einem Zeitaufwand von nur 5 Minuten je Vierteljahr, je nach Häufigkeit der eigenen Veränderungs-Mitteilungen an den Bundeswahlleiter. Falls diese neue Wahlstimme nicht gewünscht sein sollte oder als, wenn auch zeitaufwändigere und kostenintensivere Ergänzungen bzw. Mehrfach-Absicherungen könnten dienen:
⦁ Volksentscheid-Wahlprogramme und Volksentscheide
⦁ Vorwahlen-Mini-Volksentscheide -> Neuwahlen nach z. B. 1 Jahr und Themenfestlegung für Volksentscheide
⦁ Medienreform, werbefrei, 50% Stimmrecht für neue Mitarbeiter mit Gegenmeinungen -> immer 50% der Redezeiten für die Gegenseiten. Vor-, Nachmittags- und Abend-Sendungen: Übungs-Vorwahlen-Mini-Volksentscheide
⦁ Eil-Entscheidungen auf Basis von simulierten, geheimen Volksentscheiden
⦁ Reform der 5%-Hürde. Keine Stimme geht mehr verloren, wird bei Nicht-Erreichen der 5%-Hürde einer festgelegten Partei zugerechnet oder aber abgezogen (muss noch zu Ende diskutiert werden).
Repräsentative Wählerstichproben könnten über Alles konsensieren.
Die größten Marktforschungsinstitute:
Gesellschaft für Konsumforschung (GfK SE)
TNS Infratest.
ACNielsen.
Ipsos.
Maritz Research.
Psyma Group AG.
Die größten Wahl- und Meinungsforschungsinstitute:
Forschungsgruppe Wahlen (FGW)
Institut für Demoskopie Allensbach
FORSA
TNS EMNID
INFAS
Infratest DIMAP
(Die Links zu einigen Instituten:)
https://www.dw.com/de/meinungsforschung ... /a-1645852
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https://diekompetente.beepworld.de/satzung.htm
aufgerufen am 13.7.2021 um 12:30 Uhr
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SATZUNG
Partei der Kompetenz
Kompetenz-Partei
Die Kompetente
www.DieKompetente.beepworld.de
Aus diesem Rohmaterial eines Satzungsentwurfes einer anderen Parteiidee könnte man eine Satzung herstellen für die
Partei der Kompetenz "Die Kompetente"
Satzung Kompetenz-Partei
Partei der Kompetenz
"Die Kompetente"
(Muß nur sorgfältig gelesen und feinkorrigiert werden, und fertig)
Bekanntgabe gegenüber dem Bundeswahlleiter
von
1. Satzung
2. Programm
3. Gründungsprotokoll
Die Kompetenz-Partei nutzt ALLE weltweiten Experten für die Reformen-Entwicklung, lädt sie ein zu Talkshows usw., in denen es um Verbesserungsvorschläge zum jeweils aktuellen Wahlprogramm geht.
Echte Basisdemokratie, erstmals weltweit. Machtbegrenzungs-Kette und Demokratisierungs-Kette aus Kettengliedern, z.B. 1. Kettenglied: Alle Experten für Reformen weltweit werden grundsätzlich hinzugezogen für das Wahlprogramm auf der Homepage und fürs Reformieren in den Ministerien, - persönlich, per Referat oder Stuhlwechsel-Technik.
Bundeszentrale
50 Köln
0221 96
Wissen@gmx.de
Satzung der FrAK-Partei
Präambel
Die FrAK-Partei ist eine demokratische Partei,
• die sich für Bildung, Wohlfühlen und Gesundheit der Menschen im weitesten Sinne einsetzt
• die wirtschaftliches Handeln zur Mehrung des Wohlfühlens und der Gesundheit der Menschen fördert durch Gemeinwohlorientierte Wirtschafts- und Gesellschafts-Formen
• die dem Willen des Volkes durch Einsatz von Mini-Volksentscheiden (Repräsentativen Wählerstichproben) zur Aufstellung
aller Spitzenkandidaten und durch große Volksentscheide Geltung verschafft
• die die Souveränität anderer Staaten achtet
• die ähnliche Parteien in anderen Ländern fördern wird
• die Nichtwähler wieder mit einbeziehen möchte.
§ 1 Name der Partei
Die Partei führt den Namen:
FrAK-Partei FreieArgumenteKultur-Partei
§ 2 Rechtsform, Sitz, Tätigkeitsgebiet
1. Die Partei ist eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes.
2. Sitz der Partei ist in
3. Tätigkeitsgebiet der Partei ist das gesamte Bundesgebiet.
§ 3 Ziel der Partei
Ziel der Partei ist es, für den Bereich des Bundes, der Länder und Kommunen, auf die politische
Willensbildung Einfluss zu nehmen und an der Vertretung und Wahrnehmung der Interessen der
Bürger im Deutschen Bundestag und in den Bundesländern mitzuwirken.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, seinen/ihren Wohnsitz in
Deutschland hat und Programm und Satzung der FrAK-Partei zustimmt.
2. Mitglied kann werden, wer das ordnungsgemäß ausgefüllte Aufnahmeformular mit
rechtsgültiger Unterschrift versieht und an den Bundesvorstand nach Köln schickt.
3. Der Bundesvorstand überprüft die Beitrittserklärung und entscheidet über die Aufnahme.
Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Aufnahmebestätigung wird mitgeteilt.
4. Die Mitgliedschaft endet bei Austritt, wenn das Mitglied ausgeschlossen wurde, oder mit dem Tod.
5. Nicht Mitglied werden kann, wer gleichzeitig Mitglied in einer anderen Partei ist. Ausnahmen
werden auf Antrag im Einzelfall durch den Bundesvorstand geprüft und entschieden
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der Förderung der Parteizwecke und an der politischen
Arbeit der Partei aktiv zu beteiligen. Insbesondere haben alle Mitglieder Rede- und
Antragsrecht.
2. Alle Mitglieder der Partei und alle Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht.
4. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Satzung einzuhalten und alle Handlungen zu
unterlassen, die das Ansehen der Partei schädigen.
5. Jedes Mitglied ist berechtigt, Urabstimmungen einzuleiten. Dazu bedarf es eines
Antragtextes, der Anschrift von zwei Vertrauensleuten und des Kreisverbandes sowie die
Unterschrift von 5% der Mitglieder, wobei die Zahl der Mitglieder am 31.12. des
Vorjahres maßgeblich ist.
§ 6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
1. Zulässige Ordnungsmaßnahmen sind
• die Rüge
• der Ausschluss aus der Partei
2. Bei parteischädigendem Handeln mit minderem Schaden kann eine Rüge ausgesprochen
werden, desgleichen bei ehrlosem Handeln oder bei groben Verstößen gegen die
Grundsätze der Partei. Ausgeschlossen werden kann ein Mitglied nur, wenn es vorsätzlich
gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt
und der Partei damit schweren Schaden zufügt.
3. Ein Parteiordnungsverfahren wird aus gegebenem Anlass oder auf Antrag der einfachen
Mehrheit der Mitglieder einer Gliederung von deren Schiedsgericht durchgeführt. Das
Schiedsgericht muss den Betroffenen anhören und seine Entscheidung schriftlich begründen.
Bei Widerspruch des Betroffenen wird das nächst höhere Schiedsgericht zur endgültigen
Entscheidung angerufen.
4. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der
ausführende Vorstand der Partei ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur
endgültigen Entscheidung über das Verfahren ausschließen.
5. Mitglieder, die den Versuch unternehmen, die Partei, die Satzung oder den Grundsatz zu
unterwandern, zum Zwecke der Zusammenführung mit einer anderen Partei oder zum
eigenen persönlichem Vorteil, werden umgehend und mit sofortiger Wirkung aus der Partei
ausgeschlossen. Die Partei behält sich rechtliche Schritte gegen diese Person vor.
§ 7 Gliederung
1. Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen
Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines
Landes gibt es nur einen Landesverband. Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer
Landesverbände an sich ziehen.
2. Werden einem Lande im staatsrechtlichen Sinne Teile eines anderen Landes oder bis dahin
bestehenden Landes angegliedert, so gehen die in dem bisher bestehenden Lande
vorhanden Gliederungen der Partei in dem Landesverband des vergrößerten Landes auf. Der
aufnehmende Landesverband hat innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme einen
Parteitag nach den Regeln seiner Satzung einzuberufen, auf dem die Organe des
Landesverbandes entsprechend dieser Satzung neu gewählt werden. Dieser Parteitag muss
spätestens einen Monat nach seiner Einberufung zusammentreten. Unterbleibt dies, so hat
der Bundesvorstand das Recht der Einberufung.
3. Wird aus zwei oder mehreren Ländern ein neues Land im staatsrechtlichen Sinne gebildet
und schließen sich die Gliederungen der Partei nicht von selbst innerhalb von vier Monaten zu
einem neuen Landesverband zusammen, so entscheidet der Bundesvorstand im Benehmen
mit den bisherigen Landesverbänden über Form und Art des Zusammenschlusses, es sei
denn, der Zusammenschluss ist inzwischen erfolgt.
§ 8 Organe
Organe der Bundespartei und ihrer Untergliederungen im Sinne des Parteiengesetzes sind dem Rang
nach
• auf Bundesebene der Parteitag und der Bundesvorstand
• auf Landesebene die Hauptversammlung und der Landesvorstand
• In den weiteren Untergliederungen die Mitgliederversammlung und der entsprechende
Vorstand.
§ 9 Parteitag, Hauptversammlung und Mitgliederversammlung
Der Parteitag tritt in Köln in Form einer Mitgliederversammlung zusammen. Versammlungen
der Partei und ihrer Untergliederungen treten in den jeweiligen Bereichen zusammen.
1. Der Parteitag ist das höchste beschlussfähige Organ der Partei.
2. Der Parteitag findet mindestens alle zwei Jahre statt.
3. Jeder ordentliche Parteitag wird vom Bundesvorstand unter Einhaltung einer Frist von 60
Tagen im Internet oder per Post angekündigt. Zusätzlich werden alle Parteimitglieder direkt
per Email über diesen Termin, die Tagesordnung und die vorliegen Anträge informiert. Für
außerordentliche Parteitage kann die Frist auf 21 Tage verkürzt werden. Bei Anwesenheit aller Mitglieder
ist keinerlei Frist erforderlich.
Der Vorstand schlägt die Tagesordnung vor, leitet die Konferenz und das Forum.
4. Der Parteitag hat folgende Aufgaben:
• Verfassen einer Geschäftsordnung,
• Entgegennahme und Erörterung der vorgelegten Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte,
• Entlastung des Vorstandes
• Wahl des Vorstandes
• Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die nicht gleichzeitig im Vorstand sein dürfen,
• Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte (s. § 17)
• Beschlussfassung und Entscheidung über Anträge
• Beschlussfassung von Parteiprogramm, Satzung und Finanzordnung,
• Beschlussfassung über die Verschmelzung mit anderen Parteien
• Empfehlungen für Wahlen und Urabstimmungen verfassen.
5. Anträge für den Parteitag können jederzeit von den Mitglieder per Email oder
Post an den Vorstand gesendet werden. Bis zum Parteitag werden alle Anträge vom
Vorstand dokumentiert.
6. Die Teilnehmer eines Parteitages, die Anträge, der Ablauf, sowie die Beschlüsse werden
drei Jahre aufbewahrt und sind jedem Mitglied zur Einsicht zugänglich.
7. Die vorgenannten Bestimmungen über den Parteitag gelten entsprechend auch für die
Haupt- und Mitgliederversammlungen der Untergliederungen.
§ 10 Wahlen und Abstimmungen
1. Die Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt, in offener Abstimmung dort, wo zulässig.
2. Vorstandwahlen aller Gliederungen:
Die Vorstandsmitglieder werden getrennt und einzeln gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen
erhält.
Jedes Mitglied kann kandidieren. Um die Kandidatenzahl zu begrenzen, darf in einer Vorabstimmung
jedes Mitglied für jedes Amt eine Person auswählen und unterstützen. Die maximal 10 Kandidaten für
eine spezielle Funktion, die die jeweils höchste Zahl von Unterstützerpunkten erhalten haben, werden
für die Wahl nominiert.
3. Kontrolle von Funktionsträgern
Wird das Verhalten einzelner Funktionsträger kritisiert, können 5% der Mitglieder eine Abstimmung
über die Missbilligung verlangen.
Sind bei der Abstimmung mehr als 30% der Parteimitglieder für die Missbilligung, hat der
Funktionsträger die Pflicht, soweit möglich, eine Korrektur durchzuführen. Sind mehr als 50% der
Wahlberechtigten für die Missbilligung, ist der Funktionsträger abgewählt. Es ist dann sofort eine
Neuwahl durchzuführen. Bis dahin übernehmen die verbleibenden Funktionsträger seine Aufgaben.
§ 11 Wahl der Mandatsträger
Für die Wahlen der Mandatsträger finden die Bestimmungen des § 10 Anwendung. Für die
Mandate können nur Mitglieder kandidieren.
Zuständig für die ordnungsgemäße Aufstellung der Mandatsträger, der Einreichung der
Wahlvorschläge für Wahlen zu Volksvertretungen und den Wahlkampf ist der Vorstand der jeweils
kleinstmöglichen Gliederung, ersatzweise der Vorstand der übergeordneten Gliederung.
Ziel der Partei ist es, an allen Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden teilzunehmen.
§ 12 Vorstand
1. Der Vorstand leitet die Partei und führt die Beschlüsse der Mitglieder aus. Er gibt sich eine
Geschäftsordnung. Hauptaktivität der Vorstände ist das Organisieren der permanenten
Abstimmung zur Willensbildung der Partei. Weiterhin verantwortet er die
Öffentlichkeitsarbeit von Partei oder Gliederung. Er führt die Mitgliederdatei und unterhält
Archive. Er organisiert die Versammlungen. Über alle Vorgänge legt er Rechenschaft ab.
2. Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus Vorsitzendem, einem Vertreter, einem
Schriftführer und einem Schatzmeister. Die Vorstände der Untergliederungen bestehen
entsprechend aus Vorsitzendem, einem Vertreter, einem Schriftführer und einem
Kassenwart. Eine Ämterhäufung ist nach dieser Satzung möglich.
3. Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt.
§ 13 Willensbildung
1. Eine umfassende Information per Post und Internet über anstehende Wahlen und
Abstimmungen erlaubt für Beschlussfassungen die einfache Stimmenmehrheit.
Während der Durchführung einer Abstimmung darf niemand Zwischenergebnisse
erfahren.
2. Bei den unter § 5 genannten Urabstimmungen muss eine Mindestbeteiligung von 30% der
berechtigten Mitglieder erzielt werden. Wird festgestellt, dass diese Mindestbeteiligung
nicht erreicht wurde, ist eine neue Urabstimmung durchzuführen. Ist auch nach der
zweiten Urabstimmung keine Mindestbeteiligung erzielt worden, wird die Urabstimmung
ohne Ermittlung des Stimmverhaltens dem Parteitag oder der Hauptversammlung zur
endgültigen Entscheidung überlassen.
§ 14 Schiedsgericht
Das Bundesschiedsgericht und die Schiedsgerichte der Untergliederungen bestehen aus drei
Personen, die keinem Vorstand angehören dürfen, die in keinem Dienstverhältnis zur Partei stehen
und keine Einkünfte von der Partei beziehen. Mindestens ein Mitglied eines Schiedsgerichtes sollte
über juristische Kenntnisse verfügen. Sie werden zusammen mit zwei Nachrückern für vier Jahre
gewählt. Auch Nichtmitglieder können in Schiedsgerichte gewählt werden. Die Wahlen werden gemäß
§ 9.5 vom Parteitag durchgeführt.
Für die Tätigkeit des Schiedsgerichtes ist eine Schiedsgerichtsordnung zu erlassen, die den
Beteiligten rechtliches Gehör, ein gerechtes Verfahren und die Ablehnung eines Mitglieds des
Schiedsgerichtes wegen Befangenheit gewährleistet.
1. Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten in der Partei oder einer Untergliederung
mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung dieser Satzung
und nachgeordneter Ordnungen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen sind durch
den Parteitag und durch die Parteitage der Landesverbände Schiedskommissionen zu bilden.
Für weitere Untergliederungen können Schlichtungskommissionen gebildet werden, die auch
für mehrere Untergliederungen entscheiden.
2. Schiedskommissionen werden nur auf Antrag tätig, über die Eröffnung von Schiedsverfahren
entscheiden die Schiedskommissionen.
3. Die Bundesschiedskommission schlichtet und entscheidet erst- und letztinstanzlich Streitfälle
zwischen Landesverbänden sowie zwischen Bundesorganen der Partei sowie einzelnen
Mitgliedern und Untergliederungen. Sie entscheidet erst- und letztinstanzlich über
Widersprüche gegen die Auflösung von Untergliederungen und Zusammenschlüssen. Sie ist
Berufungsinstanz gegen Entscheidungen von Landesschiedskommissionen.
4. Landesschiedskommissionen schlichten und entscheiden Streitfälle, soweit nicht die
Bundesschiedskommission oder eine Schlichtungskommission zuständig ist oder wenn die
Schlichtung einer Untergliederung gescheitert ist. Sie entscheiden erstinstanzlich über
Widersprüche gegen die Ablehnung von Mitgliedschaften und über Ausschlüsse aus der
Partei.
5. Schiedskommissionen können im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahren
a) Maßnahmen anordnen, die der Wiederherstellung der satzungsmäßigen Ordnung in
der Partei dienen,
b) Mitglieder nach § 6 Abs. 1 aus der Partei ausschließen.
§ 15 Maßnahmen gegen Gebietsverbände
Ordnungsmaßnahmen des Bundesvorstandes gegen Gebietsverbände, wie auch der Vorstände
übergeordneter Gebietsverbände gegen ihre jeweiligen Untergliederungen, können erfolgen, wenn
• Untergliederungen oder deren Organe gegen Satzungsbestimmungen oder Parteigrundsätze
in grober Weise verstoßen.
• Untergliederungen oder deren Organe Beschlüsse übergeordneter Gliederungen nicht
ausführen.
Die Ordnungsmaßnahme eines übergeordneten Gebietsverbandes oder des Bundesvorstandes
bedarf für diese Ordnungsmaßnahmen der Bestätigung durch ein höheres Organ. Im Falle des
Bundesvorstandes ist das übergeordnete Organ die nächste Mitgliederversammlung der
Bundespartei, bei der dieser Tagesordnungspunkt
fristgerecht angekündigt wurde. Die Maßnahme tritt außer Kraft, wenn die Bestätigung durch
das höhere Organ verweigert wird.
Die Maßnahmen sind:
a) Die Verwarnung, unter Umständen verbunden mit der Anordnung,
innerhalb einer bestimmten Frist eine angeordnete Maßnahme durchzuführen
oder zu unterlassen
b) die Auflösung oder den Ausschluss von Gebietsverbänden
c) Die Enthebung des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder, unter
Umständen verbunden mit der kommissarischen Betreuung eines oder
Mehrerer Mitglieder der Untergliederung mit den Aufgaben der Enthobenen
bis zur baldigen Neuwahl.
d) Gegen die Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 kann das zuständige
Landes- oder das Bundes-Schiedsgericht angerufen werden. Die
Entscheidung des jeweiligen Schiedsgerichtes ist endgültig.
§ 16 Finanzen
1. Der Schatzmeister der Gesamtpartei führt eine ordnungsgemäße Buchführung. Rechnungsjahr ist
das Kalenderjahr. Vierteljährlich wird eine Quartalsübersicht für alle Mitglieder veröffentlich.
Der Schatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichtes gemäß
Parteiengesetz beim Präsident des Deutschen Bundestages bis zum 30. September eines jeden
Jahres. Zu diesem Zweck legen die Untergliederungen spätestens zum 30. Juni jeden Jahres die
Abrechnungen vor.
2. Untergliederungen führen eine eigene Buchhaltung. Der Bundesschatzmeister oder sein
Beauftragter ist jederzeit berechtigt, die Übereinstimmung von Buchhaltung und Kassenbestand
der Untergliederungen zu überprüfen.
3. Die Finanzmittel der Partei setzen sich aus Spenden und der staatlichen Parteifinanzierung zusammen. Sie werden ausschließlich vom Bundesverband entgegengenommen und den Untergliederungen nach Bedarf und Verfügbarkeit auf Antrag zugeteilt.
4. Der Bundesschatzmeister erstellt im Auftrag des Parteitages mit dessen Vorgaben einen
Haushaltsplan. Er gibt den Untergliederungen Hinweise über die Verwendung und Verbuchung
der Mittel. Der Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters ist Bestandteil des Berichtes des
Bundesvorstandes.
Die Buchhaltungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren.
§ 17 Auflösung der Partei oder Untergliederungen
Über die Auflösung der Partei entscheiden die Mitglieder. Hierzu ist eine Urabstimmung erforderlich.
Die Mitglieder werden schriftlich aufgefordert, Ihre Stimme mit ja oder nein zu einer Auflösung der
Partei wiederum schriftlich an den Bundesvorstand zu schicken. Es ist eine Postlaufzeit von 4 Wochen
zu berücksichtigen, bis die Stimmen der Mitglieder beim Bundesvorstand eingegangen sein müssen.
Die Anzahl des Rücklaufes der abgegebenen Stimmen ist bindend. Die einfache Mehrheit entscheidet
über die Auflösung der Partei. Eine Auflösung der Partei kann nur auf Antrag einzelner Mitglieder oder
Untergliederungen beim Bundesvorstand beantragt werden.
Beschlüsse über die Auflösung der Partei oder die Verschmelzung mit einer anderen Partei bedürfen
einer Urabstimmung.
Vor einer Auflösung wird durch eine bestmögliche Befragung aller Mitglieder entschieden, an welche
beim Bundeswahlleiter registrierte Partei ähnlicher Zielsetzung Rechte und Vermögen fallen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit dem Beschluss des Parteitages am 9.10.2010 in Kraft. Ergänzungen oder
Änderungen müssen nach den Regeln des § 13 beschlossen werden. Treten im Zusammenhang mit
der Parteiarbeit nicht durch die Satzung geregelte Vorgänge auf, ist bis zu einer Anpassung der
Satzung im Sinne der Satzung zu verfahren.
Befinden sich Bestimmungen dieser Satzung nicht in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz oder
den Wahlgesetzen, so gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes und der Wahlgesetze von
Bund und Ländern.
FrAK-Partei
Parteiprogramm
Grundsätze:
Die Aufstellung aller Spitzenkandidaten erfolgt über Vorwahlen-Mini-Volksentscheide. Umstrittene Einzelfragen werden von großen Volksentscheiden entschieden.
Alle Aspekte Europas werden daraufhin untersucht, ob Fehl-Anreize oder bedenkliche Rahmenbedingungen unerkannt und unbewußt schädliche Folgen verursachen und somit die Ursache für alle Mißstände bis hin zur Klimakatastrophe sind.
Dann beginnt das öffentliche Diskutieren und Ringen um die bestmögliche Setzung von Anreizen und Rahmenbedingungen für Europa und weltweit. Erst danach werden die Reformen umgesetzt.
Gründungsprotokoll, 9.10.2010, Köln
Gründungsversammlung für eine neue der frei gebildeten Personenvereinigungen, die sich auf der Basis des privaten Rechts nach den vereinsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gründen (nichtrechtsfähiger Verein)
Es wurde offen abgestimmt, da sich auf Befragen kein Widerspruch erhob.
Durch offene Abstimmung (einfache Stimmenmehrheit) kam es zu einem Gründungsvertrag mit dem Willen der Beteiligten, eine Partei zu gründen.
Von den anwesenden Personen wurde zunächst die Gründung der Partei beschlossen, im Anschluss hieran das Programm und die Satzung der Partei.
Schließlich wurden durch geheime Wahl Parteivorstand und Landesvorstände gewählt.
Dann wurde die Gründungsveranstaltung abgeschlossen.
Parteiordnungsverfahren
Ein Parteiordnungsverfahren ist ein Schiedsgerichtsverfahren in Parteien, bei dem Parteistrafen bis hin zum Parteiausschluss verhängt werden können.
Grundlage
Das Parteiordnungsverfahren ist in der Satzung der jeweiligen Partei geregelt. Meist verfügen Parteien darüber hinaus über eine Schiedsordnung (in Deutschland Pflicht), in der Details geregelt sind.
In Deutschland sind die Parteien gemäß § 10 Parteiengesetz verpflichtet, in ihrer Satzung
die zulässigen Ordnungsmaßnahmen (Parteistrafen)
die Gründe für Ordnungsmaßnahmen und
die zuständigen Organe (Parteischiedsgerichte) für die Festlegung von Ordnungsmaßnahmen
zu regeln. [1]
Parteistrafen
Als Parteistrafen werden vielfach vorgesehen:
die Erteilung einer Rüge,
die zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteiämtern und Funktionen
das zeitweilige Ruhen von Rechten aus der Mitgliedschaft
der Parteiausschluss.
Gründe für Ordnungsmaßnahmen
Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen können z.B. sein
Verstöße gegen die Satzung, Finanzordnung oder andere Regelwerke der Partei
Verstöße gegen die Ordnung der Partei
Verletzung der Grundsätze der Partei
Sofern die Parteistrafe im Parteiausschluss liegt, bedarf es schärferer Anforderungen, die in § 10 Abs. 4 Parteiengesetz niedergelegt sind. Ein Mitglied kann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze der Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Parteischädigend verhält sich z.B. wer der CDU angehört und
zugleich einer anderen politischen Partei angehört,
in Versammlungen politischer Gegner, in deren Rundfunk- oder Fernsehsendungen sowie Presseorganen gegen die grundsätzliche Politik der Union Stellung nimmt,
bei der Wahl einer Vertretungskörperschaft als Bewerber gegen die Christlich-Demokratische Union auftritt,
als Kandidat der Christlich-Demokratischen-Union in eine Vertretungskörperschaft gewählt ist und der christlich-demokratischen Fraktion nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet,
vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner weitergibt,
Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.
Parteischiedsgerichte
In Deutschland sind Parteien gemäß § 14 Parteiengesetz verpflichtet, Parteischiedsgerichte einzurichten. Die Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig Parteivorstandsmitglieder (auf der gleichen Ebene) sein und dürfen höchsten auf 4 Jahre gewählt werden.[2]
In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann die Satzung vorsehen, dass der Parteivorstand als erste Instanz Parteistrafen verhängt.
Rechtsweg
In Deutschland ist durch die Partei eine Revisionsinstanz gegen die Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichtes zu gewährleisten. Dies erfolgt typischerweise über das Schiedsgericht der übergeordneten regionalen Parteiorganisation.
Gegen Entscheidungen der Parteischiedsgerichte steht den Mitgliedern die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage zu (§ 1059 ZPO).
Parteistrafen zur Disziplinierung von Abgeordneten
Der Verstoß gegen Grundsätze der Partei ist vielfach Grund für Parteistrafen. Hieraus kann sich ein Konflikt mit dem Prinzip des Freien Mandat des Abgeordneten ergeben, wenn er fürchten muss, für sein Abstimmungsverhalten im Parlament, dass Beschlüssen von Parteigremien widerspricht, über Parteistrafen zur Rechenschaft gezogen wird. So definiert z.B. die Schiedsordnung der SPD, „Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere,… wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages oder der Parteiorganisation zuwider handelt.“[3].
Öffentliche Aufmerksamkeit erregten die Parteiordnungsverfahren gegen Carmen Everts, Silke Tesch und Jürgen Walter, die sich nach der Landtagswahl in Hessen 2008 gemäß der Wahlversprechen der SPD aber entgegen den Parteitagsbeschlüssen nach der Wahl weigerten, eine Regierungsbildung unter Unterstützung der Partei Die Linke im Parlament mitzutragen . Die Revisionsverfahren, mit denen sie sich gegen die verhängten Parteistrafen wenden, sind nicht abgeschlossen.
Literatur
Büdding, Meike: Parteischiedsgerichtsbarkeit auf Bundes- und Landesparteiebene unter besonderer Berücksichtigung der Jahre 1990 – 2000. Diss. Bocholt 2003
Hasenritter, Karl-Heinrich: Parteiordnungsverfahren. Heidelberg 1981. ISBN 3-76853781-1.
Henke, Wilhelm: Das Recht der politischen Parteien. Göttingen 1964/1972
Kerssenbrock, Trutz Graf: Der Rechtsschutz des Parteimitglieds vor Parteigerichten.
Kressel, Dietrich: Parteigerichtsbarkeit und Staatsgerichtsbarkeit. Berlin 1998
Einzelnachweise
↑ § 10 Parteiengesetz
↑ § 14 Parteiengesetz
↑ § 34 Organisationsstatut der SPD
↑ ZGB
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